Neun japanische Unternehmen und Konzerne wurden im März 2018 als Kondensatoren-Kartell zu Strafzahlungen von rund 254 Millionen Euro verpflichtet. Das EuG bestätigt den Beschluss der EU-Kommission und die Höhe der Geldbußen.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) erhält die Geldbußen aufrecht, die von der Kommission gegen mehrere Unternehmen wegen ihrer Beteiligung am sogenannten "Kondensatoren-Kartell" verhängt wurden.
Mit Beschluss (Az. C(2018) 1768 final) vom 21. März 2018 verhängte die EU-Kommission Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 254 Millionen Euro gegen neun japanische Hersteller, weil sie zwischen 1998 und 2012 über unterschiedliche Zeiträume hinweg an einem Kartell auf dem Markt für Aluminium- und Tantal-Elektrolytkondensatoren beteiligt gewesen seien.
Es handelte sich dabei um die Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen Elna, Hitachi AIC, Holy Stone, Matsuo, Nichicon, Nippon Chemi-Con, Rubycon, Sanyo, NEC und Tokin. Elektrolytkondensatoren kommen in fast allen elektronischen Produkten wie PCs, Tablet-PCs, Telefonen, Klimaanlagen, Kühlschränken, Waschmaschinen, Kfz-Produkten und Industriegeräten zum Einsatz.
Vorwurf der Vermeidung eines Preiswettbewerbs
Die Kommission stellte im Rahmen ihrer Untersuchung im Wesentlichen fest, dass die in Rede stehende Zuwiderhandlung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum stattgefunden habe. Sie habe in Vereinbarungen und/oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen bestanden, die die Koordinierung der Preispolitik in Bezug auf die fraglichen Produkte zum Gegenstand gehabt hätten.
Die Unternehmen hätten an zahlreichen multilateralen Treffen teilgenommen und Kontakte hergestellt, um sensible Geschäftsinformationen auszutauschen. Dabei sei es insbesondere um künftige Preise, Pläne zur Preisgestaltung sowie um Angebot und Nachfrage in der Zukunft gegangen. Auf diese Weise hätten sie ihr künftiges Verhalten abstimmen und einen Preiswettbewerb vermeiden wollen.
Argumentation der Beschuldigten findet kein Gehör
Die Unternehmen NEC, Nichicon, Tokin, Rubycon und Nippon Chemi-Con hatten beim EuG beantragt, den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären oder ihre jeweiligen Geldbußen herabzusetzen. Mit seinen Urteilen vom 29. September 2021 (Rechtssachen T-341/18 NEC / Kommission, T-342/18 Nichicon Corporation / Kommission, T-343/18 Tokin / Kommission, T-344/18 Rubycon und Rubycon Holdings / Kommission, T-363/18 Nippon Chemi-Con Corporation / Kommission) weist das EuG sämtliche von den Unternehmen vorgebrachte Argumente ab und erhält die von der Kommission verhängten Geldbußen aufrecht.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
sts/LTO-Redaktion
EuG bestätigt Entscheidung der EU-Kommission: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46151 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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