Die EU-Kommission hat gegen die Deutsche Bahn ein Millionenbußgeld verhängt. Die Bahn hatte eingeräumt, mit anderen Eisenbahnunternehmen Absprachen über die Aufteilung von Kunden getroffen zu haben.
Neben der Deutschen Bahn (DB) sind den Angaben zufolge auch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und die belgische Société Nationale des Chemins de fer Belges (SNCB) betroffen. "Die Unternehmen waren an einem Kartell beteiligt, bei dem es um die Aufteilung von Kunden ging", teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Die drei Transportunternehmen hatten die Vorwürfe eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt.
Konkret sei es um den Güterverkehr auf bestimmten Eisenbahnkorridoren gegangen. ÖBB, DB und SNCB hätten im Wege der sogenannten Frachtaufteilung grenzüberschreitende Schienengüterverkehrsdienste erbracht. Beim Vertragsmodell der Frachtaufteilung schließen die Kunden einen einzigen multilateralen Vertrag mit den Eisenbahnunternehmen und bezahlen einen festen Pauschalpreis für die benötigte Dienstleistung.
Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass sich DB, ÖBB und SNCB zwischen 2008 und 2014 wettbewerbswidrig über Kundenanfragen ausgetauscht und sich gegenseitig höhere Preisangebote verschafft hätten. Die SNCB sei allerdings erst ab dem 15. November 2011 beteiligt gewesen.
System der Kundenzuteilung verstößt gegen EU-Kartellrecht
"Ein Kartell zwischen Bahnbetreibern, die Schienengüterverkehrsdienste auf wichtigen Eisenbahnkorridoren in der gesamten EU anbieten, läuft dem Ziel eines fairen Wettbewerbs grundsätzlich zuwider. Der heutige Beschluss sendet ein klares Signal, dass derartige wettbewerbswidrige Absprachen nicht hinnehmbar sind", sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager.
Die DB betonte, den Kunden seien keine wirtschaftlichen Nachteile entstanden. "Der Vorwurf der Kommission richtet sich nicht gegen die kartellrechtlich zulässige gemeinsame Preisbildung, sondern allein gegen die gemeinsame Festlegung, welche der beteiligten Bahnen die jeweiligen Kunden federführend betreuen sollte", erklärte eine Sprecherin.
Der ÖBB wurde die Strafe auf Grundlage einer Kronzeugenregelung komplett erlassen. Das ebenfalls reduzierte Bußgeld für die SNCB beträgt 270.000 Euro.
Die DB muss mit rund 48 Millionen Euro die mit Abstand höchste Strafzahlung leisten. Einerseits muss sie 50 Prozent mehr zahlen, weil sie bereits im Jahr 2012 an einem Kartell beteiligt gewesen sei. Andererseits wäre die Strafe aber offenbar viel höher ausgefallen, wenn die Bahn nicht mit den Ermittlern kooperiert hätte. Wegen der Zusammenarbeit wurde der Betrag um 45 Prozent ermäßigt. Die Höhe der Ermäßigung richtet sich danach, wann die Unternehmen die Kooperation angeboten haben und inwieweit dies hilft, ein Kartell nachzuweisen. Weitere zehn Prozent wurden abgezogen, weil die Bahn ihre Beteiligung eingeräumt habe.
dpa/fkr/LTO-Redaktion
Verstöße gegen EU-Kartellrecht: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44767 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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