Um Reformen in ihrem Berufsstand einzufordern, legen Anwältinnen und Anwälte in England und Wales ihre Arbeit nieder. Sie beklagen Überlastung und eine rückläufige Entwicklung des Reallohns.
Mit einem groß angelegten Streik demonstrieren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in England und Wales für Reformen des Justizsystems sowie höhere Löhne. Während des Ausstands, der am Montag begann, wollen die sogenannten Barrister weder neue Fälle annehmen noch Mandante von überlasteten Kolleginnen und Kollegen übernehmen.
Der britische Justizminister Dominic Raab kritisierte, der Streik werde lediglich dazu führen, dass Opfer keine Gerechtigkeit fänden. "Ich ermutige sie, der vorgeschlagenen Gehaltserhöhung von 15 Prozent zuzustimmen, wodurch ein normaler Barrister etwa 7.000 Pfund (8.130 Euro) mehr pro Jahr verdienen würde", sagte Raab.
Der Berufsverband The Criminal Bar Association (CBA) betonte hingegen, die Lohnerhöhung gelte nicht für den gewaltigen Rückstau von - Stand Ende April - 58.271 Fällen und werde noch Jahre auf sich warten lassen. CBA-Chef Jo Sidhu sagte, die Barrister hätten seit 2006 einen Reallohnverlust von 28 Prozent erlitten, das mittlere Jahreseinkommen von Berufsanfängern liege unter dem Mindestlohn und viele von ihnen hätten den Job schnell wieder aufgegeben. "Unsere Richter mussten voriges Jahr 567 Prozesse in letzter Minute verschieben, weil es einfach keinen Ankläger oder Verteidiger gab", sagte Sidhu. Zahlreiche Menschen warteten wegen des Personalmangels jahrelang auf Gerechtigkeit.
Barrister sind im britischen Rechtssystem Anwälte oder Ankläger, die Fälle vor Gericht verhandeln. Zusätzlich gibt es noch die sogenannten Solicitors, die ihre Mandantinnen und Mandante nur außerhalb des Gerichts beraten.
Der Streik soll an diesem Dienstag fortgesetzt werden und dann in jeder Woche einen Tag länger dauern. Vom 18. bis 22. Juli wollen die Barrister eine ganze Woche lang die Arbeit niederlegen. Deshalb werden mehrere Verfahren vertagt werden müssen.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Proteste wegen Überlastung und Reallohnverlusten: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48854 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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