Die Deutsche Bahn muss im Zuge der Covid19-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen. Die EU-Kommission hat einer Finanzhilfe der Bundesregierung zugestimmt.
Die Deutsche Bahn ist derzeit in aller Munde. Seit 2 Uhr läuft der Streik, große Teile des Fern-, Regional- und Güterverkehrs sind von Zugausfällen betroffen. Der Aufforderung zum Streik seitens der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gilt bis in die Nacht von Donnerstag auf Freitag hinein.
Es gibt aber auch gute Nachrichten für das Management des Konzerns. Die Bundesregierung hat der Bahn auf der Grundlage von Art. 107 Abs. 2b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Unterstützungszahlungen in Höhe von 550 Millionen Euro in Aussicht gestellt.
Damit soll ein Ausgleich entstandener Schäden im Zeitraum vom 16. März bis 7. Juni 2020 für den Inlandsverkehr sowie zwischen dem 16. März und 30. Juni 2020 im Auslandsverkehr erfolgen. Im genannten Zeitraum lag das Passagieraufkommen im Fernverkehr nach Angaben der EU-Kommission bei rund einem Drittel des entsprechenden Vorjahresniveaus.
Die Wettbewerbshüter der Europäischen Kommission haben die Beihilfe geprüft, halten sie für angemessen und sind zu der Einschätzung gelangt, dass die Maßnahme im Einklang mit den Beihilfevorschriften der EU stehe. Das Geld darf mit der Einschränkung fließen, dass nur tatsächlich entstandene Schäden gedeckt werden.
sts/LTO-Redaktion
mit Material der dpa
Deutsche Bahn: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45709 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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