Cum-Ex-Strafverfahren: Fest­nahme von Hanno Berger in der Schweiz

09.07.2021

Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger ist nach Justizangaben in der Schweiz festgenommen worden. Das bestätigte ein Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft am Freitag.

"Die Schweizer Behörden haben uns mitgeteilt, dass der vor dem Landgericht Wiesbaden Angeklagte auf unser Auslieferungsgesuch hin in der Schweiz festgenommen wurde", sagte ein Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft am Freitag und bestätigte damit einen Bericht des Handelsblatts. Nach Informationen des Handelsblatts befindet sich Berger, gegen den ein Haftbefehl des Landgerichts (LG) Wiesbaden vorliegt, seit Freitagmittag im Gewahrsam der Schweizer Justiz.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären. Seit März läuft ein Prozess vor dem LG Wiesbaden, in dem es auch um Bergers Rolle geht.

Verhandelt wird dort über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Hypovereinsbank (Az. 6 KLs - 1111 Js 27125/12). Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Steuerhinterziehung mithilfe eines komplexen Systems vor. Berger, der die Vorwürfe abstreitet, sei die "treibende" Kraft gewesen. Berger erschien allerdings nicht zu dem Prozess, das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt.

Bergers Anwalt Kai Schaffelhuber hatte zum Auftakt des Wiesbadener Prozesses gesagt: "Eine Auslieferung nach Deutschland kommt nicht in Betracht." Dafür sei entscheidend, wie die Schweiz die Sachlage einschätze. In Wiesbaden sei Berger nicht erschienen, da er nicht ordnungsgemäß geladen worden sei. Bergers Verteidiger Sebastian Gaßmann ergänzte seinerzeit, schon die Androhung von Zwangsmaßen verletze die Souveränität der Schweiz. Zudem sei Berger "hospitalisiert", sagte Gaßmann mit Blick auf Bergers Gesundheit.

dpa/fkr/LTO-Redaktion
 

Zitiervorschlag

Cum-Ex-Strafverfahren: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45446 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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