Cum-Ex-Transaktionen: Wei­tere Ermitt­lungen gegen Deut­sche Bank

07.06.2019

Die Staatsanwaltschaft Köln hat ihre Ermittlungen gegen die Deutsche Bank im Zusammenhang mit den umstrittenen Cum-Ex-Steuerdeals ausgeweitet. Bislang gab es Untersuchungen gegen zwei Mitarbeiter, nun wird gegen weitere Personen ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt seit August 2017 gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank. Nun wurden Ermittlungen "gegen weitere ehemalige und aktuelle Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder eingeleitet", bestätigte ein Sprecher von Deutschlands größtem Geldhaus am Donnerstagabend in Frankfurt am Main. Er äußerte sich nicht zu einzelnen Personen. Zuvor hatten Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR darüber berichtet.

Mit der Maßnahme solle eine Verjährungsfrist unterbrochen werden, hieß es bei der Bank weiter. "Das ist ein übliches Vorgehen, und die Staatsanwaltschaft ist so auch bei anderen Banken verfahren", sagte der Sprecher. Die Deutsche Bank gehe nicht davon aus, "dass diese prozessuale Maßnahme auf einer geänderten Einschätzung durch die Staatsanwaltschaft beruht". Auch die Position der Bank zum Cum-Ex-Sachverhalt habe sich nicht verändert. Die Deutsche Bank habe an einem organisierten Cum-Ex-Markt weder als Leerverkäuferin noch als Erwerberin teilgenommen. Es gehe um Ermittlungen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Transaktionen ehemaliger Kunden.

Bei Cum-Ex-Geschäften schieben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin und her. Am Ende ist dem Fiskus nicht mehr klar, wem sie überhaupt gehören. Die Folge: Finanzämter erstatten Kapitalertragsteuern mehrfach, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Der Schaden zulasten des Staates soll in die Milliarden gehen. 2012 wurde den Cum-Ex-Deals per Gesetzesänderung ein Riegel vorgeschoben.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Cum-Ex-Transaktionen: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35825 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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