Unternehmen in der Corona-Krise: Aus­set­zung der Insol­venz­an­tragspf­licht endet

29.04.2021

Ab Mai müssen Unternehmen, die pandemiebedingt in finanzielle Nöte geraten sind, wieder fristgerecht Insolvenz anmelden. Dann läuft die Sonderregelung aus. Wirtschaftsminister Altmaier rechnet aber nicht mit einer Insolvenzwelle.

Am 30. April 2021 endet für Unternehmen in Deutschland die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit müssen sie ab Mai wieder innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Insolvenz stellen.

Mit dem Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) war im März 2020 die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die nur deshalb in die Schieflage geraten waren, weil die beantragten Corona-Überbrückungshilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankamen. Die Bundesregierung wollte so Unternehmenspleiten in der Pandemie begrenzen, die nur durch diese Verzögerung entstanden.

Diese Ausnahmen sollten ursprünglich bis Ende September 2020 gelten, wurden dann aber mehrmals bis einschließlich April 2021 verlängert. Jetzt enden die Sonderregelungen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) rechnet nicht mit einer Insolvenzwelle als Folge der geänderten Rechtslage. Trotz anhaltender Belastungen in der Corona-Krise erwarte die Bundesregierung bald einen dauerhaften Aufschwung in Deutschland. "Dieses Jahr ist das Jahr, in dem wir die Trendwende endgültig schaffen", sagte Altmaier am Dienstag in Berlin.

Dr. Alexandra Schluck-Amend, Leiterin des Geschäftsbereichs Restrukturierung und Insolvenz bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, sieht das Auslaufen der Sonderregelung positiv:  "Das Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kann für Unternehmen in der Krise – trotz aller Befürchtungen – nun auch Chance sein." Eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zerstört ihrer Ansicht nach Sanierungschancen, weil Insolvenzanträge zu spät gestellt würden. Zugleich habe die bisherige Aussetzung viel weniger Unternehmen betroffen als landläufig angenommen. Sie habe hohe, nur schwer nachvollziehbare Voraussetzungen gehabt, was zu einem großen Haftungs- und sogar Strafbarkeitsrisiko für Geschäftsführer geführt habe.

fkr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Unternehmen in der Corona-Krise: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44846 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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