Im November 2020 haben die deutschen Amtsgerichte knapp 1.100 Unternehmensinsolvenzen gemeldet – das ist trotz der Coronakrise ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Auch im Januar 2021 waren die Zahlen rückläufig.
Dass viele Unternehmen durch die Coronakrise in wirtschaftliche Not geraten sind, schlägt sich bislang nicht in einem Anstieg der Firmenpleiten nieder. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zählten die deutschen Amtsgerichte im November 2020 exakt 1.046 Unternehmensinsolvenzen, das sind 26 Prozent weniger als im November 2019.
Ein Grund für den Rückgang der Insolvenzanmeldungen ist laut Destatis, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt war. Zwar gelte die Antragspflicht ab Oktober 2020 wieder für zahlungsunfähige Unternehmen, doch dies werde unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte erst später Auswirkungen auf die Zahlen haben, so die Statistiker. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht weiterhin für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.
"Insolvenzzahlen weiter im Sinkflug"
Was die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen angeht, zeigt sich ein etwas anderes Bild: Im Jahr 2020 sank diese Zahl stetig, aber im November (plus fünf Prozent) und Dezember (plus 18 Prozent) kam es zu einer Trendumkehr und es wurden mehr Regelinsolvenzen eröffnet. Diese Entwicklung wurde laut Destatis Anfang 2021 nun vorerst wieder beendet: Im Januar 2021 sank die Zahl der Verfahren im Vormonatsvergleich um fünf Prozent und lag um 34 Prozent niedriger als im Januar 2020.
"Die Insolvenzzahlen befinden sich weiter im Sinkflug", kommentiert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. 34 Prozent weniger eröffnete Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum zeigten deutlich die staatlichen Eingriffe in das Insolvenzgeschehen, so Niering weiter. "Mehr als einen Angleich der Insolvenzzahlen an das historisch niedrige Niveau von 2019 wird es auch in der ersten Jahreshälfte 2021 nicht geben", prognostiziert er.
Auch weniger Großinsolvenzen
Laut einer Studie der Unternehmensberatung Falkensteg ist auch die Zahl der Großinsolvenzen im Januar weiter rückläufig gewesen. Gerade einmal zwölf Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro hätten einen Antrag gestellt, heißt es in dem "Insolvenzmonitor" des Unternehmens. Das sei ein Minus von 25 Prozent gegenüber dem Dezember 2020 und etwas weniger als die Hälfte des Vorjahresmonats (25 Anträge). Im Januar haben unter anderem die Adler Modemärkte und die Deutsche Confiserie Holding mit den Marken Arko, Eilles und Hussel Insolvenz angemeldet.
"Wir erleben gerade ein Insolvenz-Paradoxon. Trotz der schwersten Wirtschaftskrise fallen monatlich die Antragszahlen bei kleinen wie großen Firmen", sagt Falkensteg-Partner Tillmann Peeters. "Viele Unternehmen scheinen auf das Ende des Lockdowns zu warten, bevor sie eine Entscheidung über einen Antrag treffen."
Vom 1. März bis zum 30. September 2020 waren Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie zahlungsunfähig oder überschuldet waren und die Aussichten darauf hatten, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit. Auch bei Insolvenzanträgen von Gläubigerseite wurde vorausgesetzt, dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020 und damit vor der Corona-Pandemie vorlag. Ab dem 1. Oktober 2020 war ein Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtend, bei Überschuldung galt die Befreiung weiterhin bis Jahresende.
ah/LTO-Redaktion
Trotz Coronapandemie: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44263 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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