Corona-Pandemie: Vir­tu­elle Haupt­ver­samm­lungen auch im kom­menden Jahr

29.10.2020

Weil in der Coronapandemie Präsenzhauptversammlungen nach wie vor untersagt sind, ist die Regelung, die es erlaubt, virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten, nun bis Ende 2021 verlängert worden.

Im März, während der ersten Hochphase der Pandemie, ist eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten, die es Unternehmen erstmals ermöglichte, Hauptversammlungen ausschließlich virtuell durchzuführen. Damit sollte die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und weiteren Rechtsformen während der Pandemie sichergestellt werden, so das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Ursprünglich war die Regelung bis zum Jahresende 2020 befristet, sie wird nun aber bis zum Ende des kommenden Jahres verlängert. Die "Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie" ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am Donnerstag, 29. Oktober 2020, in Kraft.

Aufgrund der Pandemie sei die Versammlungsmöglichkeit insbesondere von größeren Personengruppen nach wie vor eingeschränkt und es sei auch nicht absehbar, wann wieder Beschlüsse auf herkömmlichem Weg gefasst und Präsenzversammlungen im großen Kreis durchgeführt werden können, so das BMJV. Um den Unternehmen der betroffenen Rechtsformen sowie Vereinen und Stiftungen die Möglichkeit zu geben, auch während der Covid-19-Pandemie Beschlussfassungen vorzunehmen, würden die vorübergehenden Erleichterungen daher bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Corona-Pandemie: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43254 (abgerufen am: 19.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen