Latham & Watkins / Cleary Gottlieb Steen Hamilton: Sie­mens und Alstom legen Mobi­li­täts­sparte zusammen

28.09.2017

Latham & Watkins hat Siemens bei der Zusammenlegung der Mobilitätsgeschäfte im Rahmen einer Fusion unter Gleichen mit Alstom beraten. Cleary Gottlieb stand an der Seite von Alstom.

Die Siemens AG und Astom SA haben eine Absichtserklärung über die Zusammenlegung des Mobilitätsgeschäfts von Siemens einschließlich der Sparte Bahnantriebe mit Alstom unterzeichnet. Siemens wird neu ausgegebene Anteile am zusammengeschlossenen Unternehmen in Höhe von 50 Prozent des Grundkapitals von Alstom auf vollständig verwässerter Basis erhalten.

Das neue Unternehmen hat einen Auftragsbestand von 61,2 Milliarden Euro, erwirtschaftet einen Umsatz von 15,3 Milliarden Euro, ein bereinigtes EBIT in Höhe von 1,2 Milliarden sowie eine bereinigte EBIT-Marge von 8,0 Prozent. Diese Angaben basieren auf Informationen aus den letzten Jahresabschlüssen von Alstom und Siemens.

Hauptsitz und Geschäftsführung in Paris

In dieser neuen Aufstellung rechnen Siemens und Alstom mit jährlichen Synergien von 470 Millionen Euro spätestens im vierten Jahr nach dem Closing und zielen auf einen Mittelzufluss bei Closing zwischen 500 Millionen Euro und einer Milliarde Euro ab.

Der Hauptsitz sowie die Geschäftsführung der Sparte Schienenfahrzeuge werden im Großraum Paris angesiedelt sein. Das neu formierte Unternehmen wird weiterhin in Frankreich notiert sein. Berlin wird zentraler Firmensitz der Sparte Mobilitätslösungen. Insgesamt wird das neue Unternehmen 62.300 Beschäftigte in mehr als 60 Ländern zählen.

Alstom und Siemens werden gemäß französischem Recht die Unterrichtung und Konsultation der Betriebsräte in Frankreich vor Unterzeichnung der Transaktionsdokumente anstoßen. Sollte Alstom die Transaktion nicht weiterführen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 140 Millionen Euro fällig.
Die Transaktion wird in Form einer Sacheinlage des Siemens-Mobility-Geschäfts einschließlich seiner Bahnantriebssparte an Alstom gegen neu ausgegebene Alstom-Aktien erfolgen. Sie unterliegt der Zustimmung der Alstom-Aktionäre – auch zu Zwecken der Aufhebung von Doppelstimmrechten, die im zweiten Quartal 2018 erwartet werden, der Freigabe durch die zuständigen Regulierungsbehörden, einschließlich der Freigabe ausländischer Investitionen in Frankreich und des Kartellamts, sowie der Bestätigung durch die französische Finanzmarktaufsicht (AMF), dass Siemens nach Vollzug der Fusion kein Pflichtangebot abgeben muss.

Bei Cleary Gottlieb lag die Federführung in Paris, bei Latham & Watkins bei einem deutsch-französischen Team in Paris und Frankfurt.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Siemens Inhouse:

Andreas C. Hoffmann (General Counsel), Anton Steiger (Chief Counsel Corporate & M&A), Christian Zentner (Head of Legal M&A Energy), Christopher Strehle (Senior Counsel), Steffen Foehr (Senior Counsel).

 

Latham & Watkins für die Siemens AG

Patrick Laporte Pierre-Louis Cléro (Partner, Corporate/M&A, Paris, Federführung Team Frankreich), Dr. Rainer Traugott (Partner, Corporate/M&A, München, Federführung Team Deutschland), Jean-Luc Juhan (Partner, Corporate/M&A, Paris), Xavier Renard (Partner, Steuerrecht, Paris), Dr. Thomas Fox (Partner, Steuerrecht, München), Mathias Rubner (Partner, Arbeitsrecht, Paris), Claudia Heins (Partner, Arbeitsrecht, München), Dr. Tobias Leder (Partner, Pensionsrecht, München), Dr. Christian Engelhardt (Counsel, IP/IT, Hamburg), Hugues Vallette Viallard (Partner, Regulierung, Paris), Joachim Grittmann (Counsel, Regulierung, Frankfurt), Semih Bayar Eren, Julie Cazalet, Elise Pozzobon (alle Associate, Corporate/M&A, Paris), Yann Auregan (Associate, Steuerrecht, Paris), Dr. Stephan Hufnagel, Jeremias Bura (beide Associate, Corporate/M&A, München), Dr. Kristina Steckermeier (Associate, Arbeitsrecht, München), François Proveau (Associate, Arbeitsrecht, Paris).

Involviert waren zudem die Latham Büros in Dubai, London, Madrid, Moskau, New York, Shanghai, Singapur und Washington, D.C.

 

Cleary Gottlieb für Astom

Pierre-Yves Chabert, Charles Masson (beide Federführung, beide Paris, beide Corporate) Dr. Michael J. Ulmer (Partner, Frankfurt), Simon Jay (Partner, London), Glenn McGrory, Yaron Z. Reich (beide Partner, beide New York), Dr. Peter Polke (Senior Attorney, Frankfurt), Jeanne Theuret, Marine Bonnaire, Hugues Tabardel (Associates, alle Paris), Andrew Reilly (Associate, London). Anne-Sophie Coustel (Partner, Paris), Dr. J.F. Daniel Weyde (Partner, Frankfurt), Richard Sultman (Partner, London), Jens Hafemann (Senior Attorney, Frankfurt), Derek E. Wallace (Senior Attorney, New York) Jennifer Maskell (Associate, London), Emmanuel Ronco (Counsel), Juliette Guillemot (Associate, beide Paris), Antoine Winckler (Partner), Niklas Maydell (Counsel), Esther Kelly, Omar El Khatib, Thomas Woolfson (alle Associates, Brüssel) Dr. Christian Fischoeder (Associate, Köln)

Quelle: Cleary Gottlieb, Latham & Watkins

Zitiervorschlag

Latham & Watkins / Cleary Gottlieb Steen Hamilton: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24767 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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