Das LG Berlin hat die Haftbefehle gegen Hartmut Fromm und einen weiteren Anwalt von Buse Heberer Fromm wieder in Kraft gesetzt. Den beiden Juristen werden Untreue in einem besonders schweren Fall und schwerer Parteiverrat vorgeworfen.
Die Ermittlungen in einem Fall, der nicht nur in der Berliner Anwaltschaft für viel Aufsehen gesorgt hat, gehen weiter – inklusive zweier Haftbefehle, die das Landgericht (LG) Berlin nun wieder in Kraft gesetzt hat. Im Fokus der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen stehen Hartmut Fromm, Mitgründer und Namensgeber von Buse Heberer Fromm, und ein weiterer Partner der Sozietät. Ein ehemaliger Mandant, der vermögende Kunstsammler Erich Marx, wirft den beiden Rechtsanwälten sowie seiner eigenen, 46 Jahre jüngeren Ex-Geliebten vor, ihn um einen Vermögenswert in Millionenhöhe gebracht zu haben.
Der 99-jährige Marx hat das Trio angezeigt, die Staatsanwaltschaft Berlin hatte Mitte Juni wegen Fluchtgefahr Haftbefehle gegen die drei Tatverdächtigen erwirktt. Die beiden Rechtsanwälte waren daraufhin auch tatsächlich für einige Tage in Untersuchungshaft, bis das Amtsgericht Tiergarten am 29. Juni alle drei Haftbefehle wieder aufhob. Die Richter hatten einen dringenden Tatverdacht nicht mehr angenommen.
Haftbefehle wieder in Kraft, Ermittlungen ausgeweitet
Auf Beschwerden der Staatsanwaltschaft hin setzte das Landgericht Berlin die Haftbefehle gegen alle drei Tatverdächtigen jedoch wieder in Kraft, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Montag mit. Wenn sie eine Kaution erbrächten und weitere Auflagen erfüllten, müssten sie die Untersuchungshaft nicht antreten, hieß es weiter.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Rechtsanwälten laut Mitteilung vor, dass sie als Geschäftsführer bzw. faktischer Geschäftsführer eines Bauunternehmens "Aktien aus dem Eigentum des Unternehmens im Wert von über 38 Millionen Euro verkauft, übertragen und dabei auf einen Kaufpreis verzichtet" hätten. Ziel sei gewesen, die ehemalige Lebensgefährtin von Marx zu begünstigen. Dadurch hätten die Anwälte ihre Vermögensbetreuungspflichten gegenüber dem Unternehmen verletzt und einen Vermögensnachteil von großem Ausmaß für das Unternehmen verursacht, so die Staatsanwaltschaft.
Die Ermittlungen gehen weiter und wurden nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft sogar ausgeweitet: Man ermittle unter Berücksichtigung der Landgerichtsentscheidung nunmehr nicht nur wegen Untreue in einem besonders schweren Fall, sondern auch wegen des dringenden Verdachts des schweren Parteiverrats, teilten die Staatsanwälte mit.
Fromm-Sprecher weisen die Vorwürfe zurück
Hartmut Fromm war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Ein Sprecher der Kanzlei Buse Heberer Fromm teilte gegenüber LTO lediglich mit: "Die Kanzlei bleibt in der Angelegenheit bei ihrer bisherigen Position." Bereits bei der vorübergehenden Infaftierung der Juristen Ende Juni hatten sowohl ein Sprecher von Fromm als auch der Sprecher seiner Kanzlei die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Übertragung der Anteile habe nicht stattgefunden, was sich dem öffentlich zugänglichen Eigentümerregister auch entnehmen lasse, argumentierten die Sprecher damals.
Und selbst wenn sie stattgefunden hätte, würde sie dem seit Jahren von Marx bestehenden Willen entsprechen. Dieser Wille sei durch Erbverträge zugunsten seiner ehemaligen Lebensgefährtin abgesichert. Ein Schaden sei Marx daher gar nicht entstanden. Weiterhin sei Fromm zum fraglichen Zeitpunkt auch nicht mehr Co-Geschäftsführer des Unternehmens gewesen, die anderen beiden Beschuldigten seien nicht alleinvertretungsberechtigt gewesen. So hätte die Transaktion nicht ohne die Zustimmung von Erich Marx durchgeführt werden können, der weiterer Geschäftsführer war.
Die Sprecher schätzen die Lage vielmehr so ein, dass die zwei beschuldigten Juristen in eine Erbschaftsauseinandersetzung zwischen den Kindern von Marx und dessen Ex-Geliebter geraten sind.
Unterdessen hat Hartmut Fromm dem Vernehmen nach seinerseits Strafanzeige gestellt. Nach LTO-Informationen wirft er dem zuständigen Staatsanwalt vor, im Zusammenhang mit dem Erlass des Untersuchungshaftbefehls in strafbarer Weise mit den Rechtsanwälten von Erich Marx zusammengearbeitet und dabei Dienstgeheimnisse verraten zu haben.
Hinweis der Redaktion, ergänzt am 18.3.2022: Rechtsanwalt Hartmut Fromm sowie zwei Mitangeklagte wurden am 16. März 2022 durch das Landgericht Berlin freigesprochen (Az. 536 KLs 5/21).
Buse Heberer Fromm: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42392 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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