Bouchon / Linklaters / Binder Grösswang: MSG Systems will Plaut AG komplett übernehmen

22.07.2014

Die MSG Systems AG unterbreitet den Aktionären der österreichischen Plaut AG ein freiwilliges Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien. Bouchon & Partner berät die MSG Systems, Linklaters und Binder Grösswang sind für die Plaut AG tätig.

Martin Bouchon

Das freiwillige Erwerbsangebot steht im Zusammenhang mit dem Rückzug der Plaut AG von der Börse, den die Hauptversammlung Anfang Juli beschlossen hat. Bereits im Oktober 2011 hatte MSG Systems AG zusammen mit ihrem Mutterunternehmen, der MSG Group GmbH mit einem Übernahmeangebot 50,93 Prozent der Plaut-Aktien erworben.

Auch damals stand die Frankfurter Kapitalmarktrechtsboutique Bouchon & Partner der MSG Systems zur Seite. Neben der Angebotsunterlage standen der Kanzlei zufolge aufsichtsrechtliche Themen aus dem europäischen Recht im Vordergrund, da die Plaut AG ihren Sitz in Österreich hat, die Aktien aber ausschließlich am regulierten Markt in Frankfurt notiert sind. Plaut hat in Deutschland Linklaters mandatiert, in Österreich Binder Grösswang.

Bouchon & Partner firmierte bis vor kurzem noch unter BHP Bouchon Hemmerich & Partner. Anfang Juli stieg aber Namenspartner Michael Hemmerich aus und gründete eine neue Kanzlei.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Bouchon & Partner für MSG Systems AG, MSG Group GmbH

Dr. Martin Bouchon, Gesellschafts-/Kapitalmarktrecht, Partner, Frankfurt

Martina Milanova, Gesellschafts-/Kapitalmarktrecht, Associate, Frankfurt

Florian Stahl, Gesellschafts-/Kapitalmarktrecht, Partner, Frankfurt

 

Linklaters für Plaut AG

Dr. Marco G. Carbonare, Kapitalmarktrecht, Partner, Frankfurt

Dirk Horcher, Corporate/Kapitalmarktrecht, Managing Associate, Frankfurt

 

Binder Grösswang für Plaut AG

Florian Khol, Kapitalmarktrecht/Corporate, Partner, Wien

Thomas Berghammer, Kapitalmarktrecht/Corporate, Counsel, Wien

Quelle: LTO-Redaktion mit Material von Bouchon & Partner

Zitiervorschlag

Bouchon / Linklaters / Binder Grösswang: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12639 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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