BKartA soll bei Spritpreisen und Fernwärme genauer hinsehen: Herr Habeck sagt an

von Stefan Schmidbauer

31.03.2022

Das Bundeskartellamt soll Tankstellen, Raffinerien und Zwischenhändlern stärker auf die Finger schauen dürfen. Eine entsprechende Anpassung des GWB ist in Vorbereitung.

Robert Habeck sorgt für Irritation. Der Bundeswirtschaftsminister präsentiert sich und die Themen, mit denen er befasst ist, mit glaubhafter Empathie und einer Offenheit, die auf höchster politischer Ebene ungewohnt ist.

Habeck, der in der Vergangenheit nicht selten anklingen ließ, dass in ihm auch das Potenzial zum Philosophen schlummert, wählt als Minister klare Worte, wenn es um Einschnitte und Belastungen geht, die auf Bürgerinnen und Bürger und die deutsche Wirtschaft zukommen und zeigt keine Konfliktscheu.

Spritpreisentwicklung unter der Lupe

Das Aufregerthema Energiepreise nimmt Habeck als Steilvorlage, um dem Bundeskartellamt mehr Macht bei der Kontrolle der Preisentwicklung im Mineralölsektor einzuräumen.

Die russische Invasion in die Ukraine sorgte für einen sprunghaften Anstieg der Rohölpreise. In der Folge verteuerten sich Benzin und Diesel erheblich, noch immer liegen die Preise deutlich über dem Niveau vor Kriegsbeginn. Dass eine zwischenzeitliche Entspannung beim Ölpreis an den Tankstellen nur sehr zögerlich nachvollzogen wurde, soll nun Konsequenzen nach sich ziehen.

Um zu verhindern, dass Unternehmen die aktuellen Rahmenbedingungen zu verdeckten Absprachen nutzen, um ihre Margen zu steigern, soll dem Bundeskartellamt (BKartA) ein größerer Handlungsspielraum zur Kontrolle entlang der Wertschöpfungskette im Mineralölsektor zugestanden werden.

Neben den Tankstellenbetreibern müssen sich zukünftig auch Raffineriebetreiber und Zwischenhändler auf eine stärkere Überwachung einstellen. Über entsprechende Pläne hatte zunächst die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.

Auch Durchsuchungsmaßnahmen sind denkbar

Die zugehörige Grundlage will das Bundeswirtschaftsministerium durch Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schaffen, die nach Abstimmung mit anderen beteiligten Ministerien noch vor Ostern auf den Weg gebracht werden sollen.

Voraussetzung für verlässliche Einschätzungen und ein konsequenteres Handeln der Behörde ist zunächst eine belastbare Datenbasis. So sollen Tankstellen neben Informationen zum Preis in Zukunft unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit auch Angaben zu Absatzmengen bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe des BKartA anliefern. Der Behörde soll zudem Einblick in Geschäftsunterlagen ermöglicht werden. Auch Befugnisse für Durchsuchungen sind vorgesehen.   

Das BKartA wollte die Details einzelner Instrumente und zu erwartende Auswirkungen der angedachten Gesetzesänderungen auf LTO-Anfrage zunächst nicht kommentieren. Die Behörde verweist auf den Jahresbericht der Markttransparenzstelle, der in Kürze veröffentlicht wird.

Derweil steht für Habeck und das Wirtschaftsministerium bereits das nächste Projekt auf der Agenda: Auch Anbieter von Fernwärmeversorgung sollen bald der verschärften kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht unterliegen.

Zitiervorschlag

BKartA soll bei Spritpreisen und Fernwärme genauer hinsehen: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48002 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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