Bierkartell-Verfahren: Mil­lio­nen­buß­gelder sind ver­jährt

04.04.2019

Aufatmen bei der Carlsberg-Brauerei: Das OLG Düsseldorf hat das Verfahren um Kartellbußgelder in Höhe von 62 Millionen Euro wegen Verjährung eingestellt. Baker McKenzie hat die Brauerei rechtlich vertreten.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat das Verfahren um die vom Bundeskartellamt gegen die Carlsberg-Brauerei und ihren ehemaligen Deutschland-Chef verhängten Millionengeldbußen am Mittwoch wegen Verjährung eingestellt (Az.: V-4 Kart 2/16). Die Bußgelder in von Höhe von rund 62 Millionen Euro müssten deshalb nicht gezahlt werden, sagte ein Gerichtssprecher. Zuvor hatte die Lebensmittel Zeitung über den Ausgang des Verfahrens berichtet.

Das Bundeskartellamt hatte 2014 elf Unternehmen, einem Verband und Managern aus der Bierbranche Bußgeldbescheide über insgesamt 338 Millionen zugestellt. Der Vorwurf: Unerlaubte Preisabsprachen zum Nachteil der Verbraucher bei Fass- und Flaschenbier. Der größte Teil der Bußgeldbescheide - 222 Millionen Euro - entfiel dabei auf die zu Dr. Oetker gehörende Radeberger-Gruppe und Carlsberg Deutschland.

Carlsberg hatte vor dem OLG Widerspruch gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter Widerspruch eingelegt. Das Unternehmen ließ sich dabei von einem Team um Kartellrechtler Christian Horstkotte von der Kanzlei Baker McKenzie vertreten.

Der Gerichtssprecher betonte, aufgrund der Ergebnisse der Hauptverhandlung sei der Senat zu dem Ergebnis gekommen, dass den Betroffenen nur der Versuch von Preisabsprachen im März 2007 vorgeworfen werden könne. Danach seien keine kartellrechtlichen Abstimmungen mehr nachweisbar. Deshalb sei hier schon 2017 die absolute Verjährung eingetreten und das Verfahren habe eingestellt werden müssen.

Auch Radeberger hatte ursprünglich Einspruch gegen die Entscheidung des Kartellamts eingelegt, diesen jedoch kurz vor Prozessstart wegen der mit dem Verfahren verbundenen finanziellen Risiken zurückgezogen.

Tatsächlich hatte das Verfahren auch für Carlsberg bei einer Niederlage sehr teuer werden können. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt für die Brauerei eine Vervierfachung des Bußgeldes auf 250 Millionen Euro gefordert.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Baker McKenzie für Carlsberg Deutschland Holding GmbH

Christian Horstkotte, Kartellrecht, Partner, Düsseldorf

Anika Schürmann, Strafrecht, Counsel, Düsseldorf

 

Wessing & Partner für Carlsberg Deutschland Holding GmbH (laut Marktinformationen):

Prof. Dr. Jürgen Wessing

Zitiervorschlag

Bierkartell-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34751 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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