Ein außerhalb einer Ortschaft liegendes ehemaliges Kasernengelände ist kein Ortsteil und kann damit nicht als Bauland genutzt werden. Dies hat das BVerwG entschieden und gab der von BBH vertretenen Gemeinde Lenggries Recht.
Max Reicherzer (© BBH - Bernhard Lehn)
Gegenstand des Normenkontrollverfahrens war der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Luitpolderhöfe" der Gemeinde Lenggries. Westlich der Ortschaft liegt ein 20 Hektar großes, bis zum Jahr 2003 von der Bundeswehr genutztes Gelände mit einer Vielzahl von Gebäuden. Für einen 3,5 Hektar großen Teilbereich dieses Areals setzte die Gemeinde im Jahr 2014 ein Gewerbegebiet fest.
Einen gegen den Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollantrag der Grundstückseigentümerin lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ab (Urt. v. 25.11.2015, Az.: 1 N 14.2049). Das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) hat diese Entscheidung nun bestätigt (Urt. v. 23.11.2016, Az.: 4 CN 2.16).
Die Gemeinde war nicht verpflichtet, die überplanten Grundstücke als nach § 34 Abs. 1 BauGB bebaubare Grundstücke, also als Bauland, in ihre Abwägung einzustellen, teilt das Gericht mit. Denn dem Kasernengelände fehlte die notwendige Eigenschaft eines Ortsteils. Nach der endgültigen Aufgabe der militärischen Nutzung prägte die vorhandene Bebauung das Gebiet nicht mehr in einer Weise, welche die künftige Bebauung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung hätte lenken können.
Auch eine nachwirkende Prägung lag nicht vor, weil die Verkehrsauffassung mit einer Wiederaufnahme einer gleichartigen, militärischen Nutzung nicht rechnete. Schließlich reichten der vorhandene, unterschiedlichen Nutzungen zugängliche Baubestand sowie zwei außerhalb des Kasernengeländes liegende Wohngebäude nicht aus, einer der Siedlungsstruktur angemessenen Fortentwicklung der Bebauung einen Rahmen zu geben, heißt es beim BVerwG weiter.
Nach Einschätzung von BBH-Partner Dr. Max Reicherzer, der zusammen mit Dr. Clemens Demmer die Gemeinde vor Gericht vertreten hat, wird das Urteil große Auswirkungen auf die Vermarktung zahlreicher Kasernen durch die Bundesanstalt für Immobilien haben.
"Das Bundesverwaltungsgericht hat die Gestaltungs- und Steuerungskraft der Gemeinden deutlich gestärkt. Kommunen werden in Zukunft Grundstücke unter besseren Konditionen erwerben und entwickeln können", sagt Reicherzer. "Projektanten und Immobilienentwickler werden verstärkt auf die Standortkommunen zugehen und mit ihnen in Form von städtebaulichen Verträgen kooperieren müssen."
BBH Becker Büttner Held für die Gemeinde Lenggries:
Dr. Max Reicherzer, München
Dr. Clemens Demmer, München
Dr. Michael Wondra für den Kläger, München
Becker Büttner Held / Wondra: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21293 (abgerufen am: 08.11.2024 )
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