Der Chemiekonzern Bayer hat Erfolg in einem Rechtsstreit um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Jetzt blicken die Leverkusener gespannt auf eine Grundsatzentscheidung des obersten US-Gerichts, die für Montag erwartet wird.
Bayer hat in den USA einen weiteren Prozess um angebliche Krebsrisiken glyposathaltiger Unkrautvernichter gewonnen. Die Geschworenen in einem in San Bernardino (Kalifornien) verhandelten Fall wiesen die Behauptung der Klägerin zurück, die Verwendung des Herbizids Roundup habe ihre Erkrankung mit einem Non-Hodgkin-Lymphom ausgelöst.
Wichtiger als der Prozesserfolg wird aber Anfang kommender Woche eine Entscheidung des obersten US-Gerichts Supreme Court in einem anderen Glyphosat-Verfahren sein. Bayer hatte sich die Probleme um das glyphosathaltige Pflanzengift Roundup mit dem Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto im Jahr 2018 ins Haus geholt.
Bayer sieht positive Entwicklung
Ein Sprecher von Bayer sprach am Freitag von einer weiteren "positiven Entwicklung in den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in jüngster Zeit". So sei es Teil des Plans, dass Fälle vor Gericht gebracht würden, wenn "Klägeranwälte unrealistische Forderungen stellen." Der Anwalt der Klägerin führte die Niederlage indes auf technische Umstände zurück, da der Prozess auch online via Zoom geführt wurde und kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.
Bayer hatte bereits im Oktober einen anderen Fall für sich entscheiden können. Damals hatte eine Geschworenen-Jury in Los Angeles befunden, dass die Erkrankung eines Jungen mit dem Non-Hodgkin-Lymphom nicht auf die Verwendung von Roundup zurückgeht.
Grundsätzlich hat der Konzern im Rahmen eines großangelegten, milliardenschweren Vergleichspakets bereits viele US-Klagen beigelegt. Rund elf Milliarden Dollar stellte Bayer dafür zurück. "Von den im Geschäftsbericht genannten circa 125.000 Fällen handelt es sich um etwa 98.000 Fälle, einschließlich derjenigen, die nicht die Vergleichskriterien erfüllen", schrieb Bayer im jüngsten Quartalsbericht. Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 22. Oktober. Dabei betont Bayer weiterhin die Sicherheit von Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung.
Supreme Court-Entscheidung naht
Der US Supreme Court berät nun über die Annahme der Revision im Fall "Edwin Hardeman". Die Richter wollen darüber am Freitag beratschlagen, am Montag dürften sie ihre Entscheidung dann bekannt geben.
In dem Antrag an das Gericht argumentiert Bayer mit dem Prinzip, nach dem Bundesrecht das Recht einzelner Bundesstaaten aufhebt. Der Konzern vertritt die Ansicht, dass Schadensersatzansprüche wegen angeblich fehlerhafter Warnungen vor Krebsrisiken nach einzelstaatlichem Recht nicht bestehen können, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Die verantwortliche Bundesbehörde habe eine solche Warnung verboten.
Sollte der Fall verhandelt werden und eine höchstrichterliche Entscheidung zugunsten von Bayer fallen, käme das einem Befreiungsschlag gleich. Die Leverkusener versprechen sich davon, einen Schlussstrich unter die Glyphosat-Streitigkeiten ziehen zu können.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Konzern verbucht Erfolg in US-Glyphosat-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46901 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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