Die Bio-Supermarktkette Basic wird sich im Schutzschirmverfahren sanieren. Das AG München folgte einem entsprechenden Antrag. Aufgrund der gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise war dieser Schritt erforderlich.
Die Bio-Supermarktkette Basic saniert sich im Schutzschirmverfahren nach dem Insolvenzrecht. Dazu habe der Vorstand beim Amtsgericht (AG) München einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht gefolgt sei, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Die Filialen bleiben wie gewohnt geöffnet.
Wie bei den meisten anderen deutschen Bio-Supermärkten hätten die Preiserhöhungen bei Lebensmitteln zu einer Zurückhaltung der Verbraucher geführt, hieß es zur Begründung der Schwierigkeiten. Zwar seien die meisten Kunden treu, doch einige hielten sich angesichts der hohen Inflation zurück. Hinzu kämen die stark gestiegenen Energiekosten, die den Einzelhandel mit seinen großen Flächen besonders träfen.
Das Unternehmen sei nicht zahlungsunfähig, hieß es in der Mitteilung.
Die Gehälter der rund 520 Mitarbeitenden der 20 deutschen Filialen seien für drei Monate durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Die Filialen befinden sich hauptsächlich in Bayern, aber unter anderem auch in Hessen und Baden-Württemberg.
Basic zufolge gibt es auch finanzielle Belastungen aus der Sanierung der kleineren Bio-Supermarktkette Biomammut, einem Tochterunternehmen. Den Angaben zufolge wird der Vorstand der Basic AG nun gemeinsam mit den Sanierungsberatern und in Abstimmung mit Sachwalter und Gläubigern einen Sanierungsplan entwickeln. Vorstand und Berater gingen davon aus, dass das Sanierungsverfahren im Sommer beendet werden könne und die Basic AG durchstarten könne.
dpa/fkr/LTO-Redaktion
Schutzschirmverfahren: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50551 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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