EU-Kommission präsentiert Vorschläge und Zeitplan: Umset­zung der Basel-III-Reform rückt näher

27.10.2021

Für die europäischen Banken wird es langsam ernster. Die EU-Kommission legt Vorschläge zur Umsetzung der reformierten Kapitalregeln nach "Basel III" vor. Der Zeitplan lässt allerdings Gestaltungsspielraum.

Die Schonfrist für Europas Banken bei der Umsetzung strengerer Kapitalregeln, die im sogenannten Basler Akkord entstanden sind, geht zu Ende. Die nach der Finanzmarktkrise international auf den Weg gebrachten Vorgaben werden in der Europäischen Union (EU) nun in die Tat umgesetzt. Allerdings will die EU-Kommission den Geldhäusern lange Übergangsfristen gewähren.

EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness und Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis präsentierten ihre Vorschläge für die finale Umsetzung der "Basel III"-Reform. Demnach müssten Banken in der EU bis 2030 ihre Kapitalpuffer um bis zu 8,4 Prozent verstärken, um mögliche Risiken abzufedern. Kredite an Unternehmen, die nicht von Rating-Agenturen bewertet werden, sollen Geldhäuser nach dem Willen der EU-Kommission bis Ende 2032 nach und nach mit mehr Eigenkapital absichern.

Bei der Kalkulation von Risiken dürfen Banken nur noch begrenzt auf eigene Modelle zurückgreifen. Zu 72,5 Prozent müssen sie sich künftig an eher konservative Standardmodelle halten. Heißt: Für einen Kredit, für den der Standardansatz 1000 Euro Kapitalpuffer vorsieht, muss eine Bank mindestens 725 Euro zurücklegen - auch wenn ihr internes Modell ein niedrigeres Ausfallrisiko und damit einen geringeren Kapitalbedarf errechnet. Für die Umsetzung dieser Vorgabe, die vor allem Großbanken betrifft, gibt Brüssel den Banken fünf Jahre Zeit.

Die Geister scheiden sich

Die Reformen waren nach der Finanzmarktkrise in den Jahren 2008 und 2009 auf internationaler Ebene auf den Weg gebracht worden, um Risiken im globalen Finanzsystem zu verringern. Im Wesentlichen folgt die Brüsseler Behörde dem Ende 2017 nach monatelangem Streit zwischen Europäern und Amerikanern vereinbarten Kompromiss zur Ausgestaltung dieser verschärften Regeln.

Die Bundesbank sprach von moderaten Auswirkungen für die deutschen Institute. "Die höheren Kapitalquoten sind für die allermeisten Banken leicht zu erfüllen, allerdings nicht für alle", sagte Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling in Frankfurt. Bei Umsetzung der Brüsseler Vorschläge werde die Mindestkapitalanforderung für den deutschen Bankenmarkt insgesamt um sechs Prozent steigen. Das entspreche zusätzlichem Kapital von etwa 20 Milliarden Euro.

Wirtschaft und Verbraucher müssten sich keine Sorgen um die Kreditversorgung in Deutschland machen, versicherte Wuermeling: "Die Kreditversorgung in Deutschland wird durch Basel III nicht beeinträchtigt." Im System sei insgesamt genug Kapital vorhanden, um den Bedarf von Verbrauchern und insbesondere vom Mittelstand zu befriedigen. Unternehmensfinanzierungen würden sich nicht verteuern.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) als Dachverband der fünf großen Bankenverbände in Deutschland erwartet "deutlich steigende Eigenkapitalkosten" für Europas Banken. Dies werde nicht ohne Folgen für die europäische Wirtschaft bleiben, sagte Karl-Peter Schackmann-Fallis, Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). "Es ist zu befürchten, dass ein Teil des Kreditgeschäfts aus dem Bankensektor in weniger regulierte Bereiche abwandert." Der DSGV ist in diesem Jahr federführend bei der DK.

Stärkere Regulierung

Die EU-Kommission zieht zudem Lehren aus dem Wirecard-Skandal: Bankaufseher sollen zusätzliche Werkzeuge bekommen, um Fintech-Unternehmen zu regulieren. "Jedes Fintech-Unternehmen mit einem Banken-Bestandteil muss als solches reguliert und überwacht werden", sagte McGuinness. Der inzwischen insolvente Zahlungsdienstleister Wirecard hat mutmaßlich über Jahre Betrug in Milliardenhöhe begangen, ohne dass dies der deutschen Finanzaufsicht Bafin oder Wirtschaftsprüfern auffiel.

Der Zeitplan für die reformierten "Basel III"-Regeln, die Banker wegen ihres Umfangs auch als "Basel IV" bezeichnen, war mehrfach gestreckt worden. Ursprünglich sollte die Umsetzung 2019 beginnen, dann war eine schrittweise Einführung ab dem 1. Januar 2022 angestrebt. Wegen der Belastungen infolge der Corona-Pandemie gewährten die Aufseher den Instituten ein weiteres Jahr Aufschub. Mit den nun vorgelegten Übergangsfristen werden weitere Jahre vergehen, bis die Regeln in Europa in ihrer vollen Schärfe greifen. Bevor die Vorschläge der EU-Kommission in Kraft treten, müssen zudem noch das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten zustimmen.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EU-Kommission präsentiert Vorschläge und Zeitplan: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46478 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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