Baker & McKenzie / Hengeler Mueller / Nachmann: LG Essen weist Schadenersatzklage gegen RWE ab

25.03.2015

Die RWE AG hat im Streit um ein geplatztes Geschäft in Russland einen juristischen Erfolg erzielt. Das LG Essen erklärte eine Schadenersatzklage über 674 Millionen Euro der Rustenburg Co. Ltd. für unzulässig. Die ebenfalls erhobene Klage gegen den früheren RWE-Chef Jürgen Großmann ist dagegen zulässig. Baker & McKenzie sowie Hengeler Mueller vertreten RWE; Nachmann Rechtsanwälte ist auf Klägerseite tätig.

Ingo Strauss

Rustenburg gehört zur Sintez-Gruppe, hinter der wiederum der russische Oligarch Leonid Lebedew steht. Rustenburg und RWE planten im Jahr 2008 die gemeinsame Übernahme des russischen Stromversorgers TGK-2. Die RWE AG wollte den Plan nicht weiterverfolgen, worin die Rustenburg Co. Ltd. einen Vertragsbruch sah und Ende 2012 Klage vor dem Landgericht (LG) Essen erhob.

Weil jedoch spätere Schadenersatzforderungen Lebedews schon vor dem internationalen Schiedsgericht in London zurückgewiesen worden waren, betrachteten die Essener Richter die Klage als unzulässig. Der Schiedsspruch sei bindend.  Anders sehe die Sache im Fall des ehemaligen Konzernchefs Jürgen Großmann aus. Großmann war am Verfahren vor dem internationalen Schiedsgericht nur als Zeuge beteiligt, daher stehe einer Klage vor einem deutschen Gericht nichts im Wege (Zwischenurteil v. 24.03.2015, Az. 12 O 37/12).

Sowohl Sintez als auch Jürgen Großmann können gegen die Entscheidung des Essener Landgerichts Berufung zum Oberlandesgericht Hamm einlegen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird der Schadenersatzprozess gegen Großmann am LG Essen fortgesetzt. Bis dahin ruht das Verfahren.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Baker & McKenzie für RWE

Dr. Ingo Strauss, Federfühurung, Partner, Düsseldorf)

 

Hengeler Mueller für RWE

Dr. Andreas Austmann, Litigation, Partner, Düsseldorf

Dr. Tobias de Raet, Litigation, Associate, Düsseldorf

Caspar Haarmann, Litigation, Associate, Düsseldorf

 

Nachmann Rechtsanwälte für Sintez

Josef Nachmann, München

Quelle: dpa/ah/LTO-Redaktion mit Material von Baker & McKenzie und Hengeler Mueller

Zitiervorschlag

Baker & McKenzie / Hengeler Mueller / Nachmann: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15052 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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