Baker & McKenzie ist nach eigenen Angaben als erste Kanzlei in der Funktion des Projekt-Managers nach § 43 g Energiewirtschaftsgesetz für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bei zwei Planfeststellungsverfahren tätig. In den Verfahren geht es um die Errichtung und den Betrieb von insgesamt sechs Netzanbindungsleitungen für die Anbindung von Offshore-Windparks-Clustern in der Ostsee.
Frank-Rainer Töpfer
Das Energieministerium in Schwerin erteilte nun dem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz die erste von zwei Genehmigungen für das Projekt.
Dabei geht es um die Netzanbindung der Cluster "Westlich Adlergrund" und "Arkonasee"; das Projekt umfasst die Errichtung der Netzanschlüsse für die dort in Planung befindlichen Windparks Wikinger und Arkonabecken Südost.
Die Kabeltrassen sind insgesamt rund 90 Kilometer lang und enden an Land im 50Hertz-Umspannwerk Lubmin. Der jetzt erteilte Planfeststellungsbeschluss ermöglicht den Bau der Landtrasse. Der Bau ist mit umfangreichen Umweltauflagen belegt und soll im Frühjahr 2015 starten. Die Netzanbindungsleitungen sollen Ende 2018 in Betrieb gehen.
Baker & McKenzie wird weiter als Projekt-Manager nach §43 g EnWG für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im Planfeststellungsverfahren für die Seetrasse tätig sein. Die Nutzung dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit sei auf Wunsch und auf Kosten des Vorhabenträgers erfolgt, teilt die Kanzlei mit.
Baker & McKenzie für Land Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Frank-Rainer Töpfer, Federführung, Public Law, Partner, Berlin
Dr. Janet Butler, Public Law, Counsel, Berlin
Dr. Mirka Senke, Public Law, Associate, Berlin
Dr. Andreas Schulz, Public Law, Associate, Berlin
Anes Kafedžić, Public Law, Associate, Berlin
Baker & McKenzie: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14965 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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