Arnold Ruess: Ethical Coffee setzt sich im Kaf­fee­kapsel-Streit durch

12.07.2017

Erfolg für Ethical Coffee und die Kanzlei Arnold Ruess im Dauerstreit mit Nespresso: Das LG Düsseldorf entschied, dass Nespresso beim Versuch, die Nespresso-Maschinen für Kapselkopien unkompatibel zu machen, ein Patent verletze.

Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat Nespresso Deutschland, die Groupe SEB Deutschland (ehemals Krups) und De'Longhi Deutschland verurteilt, keine Kaffeemaschinen mehr zu vertreiben, die das Patent EP 2 312 978 verletzen (Urt. v. 04.07.2017, Az. 4b O 9/16), teilt die Kanzlei Arnold Ruess mit, die die Ethical Coffee Company (ECC) vertritt.

Betroffen sind demnach die Modelle "Essenza", "Citiz", "Pixie", "Latissima", "Gran Maestria", "Inissia, "U" und "KitchenAid". Die Unternehmen müssen die in ihrem Besitz oder Eigentum befindlichen Erzeugnisse in Deutschland vernichten, gegenüber der ECC Auskunft und Schadensersatz leisten sowie die im Handel befindlichen Produkte zurückrufen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar und kann durch Berufung angefochten werden.

Patent auf "Harpunen"-Technologie

Das Urteil der Düsseldorfer Richter ist auf ein Patent gestützt, dessen Rechtsbestand am 30. Mai 2017 vom Europäischen Patentamt in zweiter Instanz bestätigt wurde: Nespresso hatte in seine Maschinen eine Technologie eingebaut, die eine frühere, inzwischen nicht mehr angebotene Variante der ECC-Kapseln durch Vorsprünge, sogenannte Harpunen, behinderte. Diese Harpunen bewirkten, dass die Kapseln von ECC in dem Kapselkäfig, in den die Kaffeekapsel beim Extrahieren eingeführt wird, stecken bleiben konnten. Die Kapseln aus Aluminium von Nespresso blieben davon unberührt.

Diese Harpunen-Technologie war aber von dem Gründer und CEO von ECC, Jean-Paul Gaillard, zum Patent angemeldet worden. Aufgrund von mehreren darauf basierenden Gebrauchsmustern und einem Patent wurde Nespresso angegriffen und nun auch auf Basis des Patents verurteilt. Das LG München I hatte im Oktober 2016 auf der Basis eines Gebrauchsmusters ähnliche Anordnungen erlassen wie nun die Düsseldorfer Richter (7 O 24470/15). Die Berufung ist beim OLG München anhängig.

Dauerstreit - und ECC steigt aus Kapselproduktion aus

ECC und Nespresso liegen seit mehreren Jahren im Clinch. Im Kern geht es dabei um die biologisch abbaubaren Kapseln von ECC und die Frage, ob sie in Nespresso-Maschinen verwendet werden können. Einstweilige Verfügungsanträge von Nespresso wiesen LG und Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zurück (LG Düsseldorf, Urt. v. 16.08.2012, Az. 4b O 81/12; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.02.2013, Az. I-2 U 73/12). Das Bundespatentgericht hat im Februar 2015 eines der Patente von Nespresso, auf dessen Basis Nespresso gegen ECC vorging, rechtskräftig für nichtig erklärt (Urt. v. 12.02.2015, Az. 2 Ni 6/13 EP).

Die Erfolge vor Gericht kommen für ECC jedoch zu spät: Nur kurz nach dem Düsseldorfer Urteil hat das Unternehmen angekündigt, die Produktion von Nespresso-kompatiblen Kaffeekapseln einzustellen – aus Rentabilitätsgründen. "Das Nespresso-Format ist tot, alle verlieren damit Geld", zitiert die Schweizer Nachrichtenagentur sda den ECC-Chef. Tatsächlich drängten in der Vergangenheit mehrere weitere Anbieter von Kaffeekapseln auf den Markt, darunter auch große Namen wie Starbucks. Doch nicht nur der Konkurrenzdruck dürfte ECC belastet haben - auch die Rechtsberatungskosten aus den zahlreichen Verfahren sollen sehr hoch gewesen sein.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Arnold Ruess: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23437 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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