Das EuG weist Klagen gegen Genehmigungen zur Übernahme von Unternehmensteilen und einer Tochter der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin durch die EU-Kommission ab. Geklagt hatte der polnische Wettbewerber LOT.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Klagen gegen die Übernahme von Air-Berlin-Teilen sowie der Air-Berlin-Tochter LGW durch Easyjet und Lufthansa abgewiesen. Die polnische Fluggesellschaft LOT hatte gegen entsprechende Genehmigungen der EU-Kommission von Ende 2017 geklagt (Urt. v. 20.10.2021, Az. T-296/18 und T-240/18).
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg wiesen die Argumentation von LOT ab, wonach die Brüsseler Behörde Fehler bei ihrer Entscheidung gemacht habe und die Beschlüsse für nichtig erklärt werden sollten. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.
Die EU-Wettbewerbshüter hatten vor knapp vier Jahren die Übernahme von Teilen der insolventen Air Berlin durch Easyjet ohne Auflagen genehmigt. Air Berlin hatte Mitte August 2017 Insolvenz angemeldet und wenige Monate später den Flugbetrieb eingestellt. Die EU-Kommission muss bei europaweit relevanten Zusammenschlüssen prüfen, ob Wettbewerbsverzerrungen oder Nachteile für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen könnten.
Im zweiten Fall hatte die Kommission die Übernahme von LGW durch die Lufthansa unter Auflagen genehmigt. Lufthansa wollte ursprünglich mit den Tochtergesellschaften LGW und Niki einen beträchtlichen Teil des Flugbetriebs von Air Berlin übernehmen. Die EU-Kommission äußerte allerdings Bedenken, dass auf mehreren Strecken Monopole entstehen könnten. Der EU-Kommission zufolge verzichtete Lufthansa daraufhin auf einen Teil der in Übernahmen vorgesehenen Start- und Landerechte insbesondere am Flughafen Düsseldorf.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Übernahmen nach Insolvenz von Air Berlin: . In: Legal Tribune Online, 21.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46422 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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