Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist inzwischen erste Wahl für die Beilegung grenzüberschreitender Streitfälle. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage von White & Case und der Queen Mary University of London.
Befragt wurden 763 Teilnehmer dieser Verfahren, darunter Gutachter, Syndizi oder Regierungsvertreter. Demnach gaben 90 Prozent an, grenzüberschreitende Streitigkeiten im Wege der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zu lösen. Im Jahr 2006 waren es nur 73 Prozent.
Die Initiatoren der Umfrage sehen mehrere Gründe für die wachsende Beliebtheit der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. So seien die Schiedssprüche besser durchsetzbar und es bestehe die Möglichkeit, bestimmte Rechtssysteme zwar zu vermeiden, aber die Schiedsrichter auszuwählen. Außerdem sei das Verfahren flexibel.
London und Paris bleiben bevorzugte Schiedsgerichtsorte
London und Paris sind immer noch die beiden bevorzugten Schiedsgerichtsorte für internationale Schiedsgerichtsbarkeit. 45 Prozent (London) bzw. 37 Prozent (Paris) der Befragten gaben an, hier in den letzten fünf Jahren ein Schiedsverfahren durchgeführt zu haben. Auch in der Gesamtwertung kamen diese beiden Städte mit 47 Prozent bzw. 38 Prozent auf die ersten beiden Plätze. Doch laut der Studie holen Hongkong und Singapur auf und liegen bereits an dritter und vierter Stelle. Als Sitz eines Schiedsgerichts hat sich Singapur in den letzten fünf Jahren am meisten verbessert, dicht gefolgt von Hongkong.
Wie Markus Burianski, Partner und Mitglied der Praxisgruppe International Arbitration bei White & Case, sagt, liegt die Beliebtheit von London und Paris vor allem "an ihrem Ruf als schiedsfreundliche Rechtsordnungen mit einer hervorragenden juristischen Infrastruktur". Singapur und Hongkong haben seiner Beobachtung nach in den letzten Jahren erheblich in den Ausbau der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit investiert und damit an Attraktivität gewonnen.
ICC und LCIA werden bevorzugt
Auf die Frage nach den drei bevorzugten Schiedsinstitutionen gaben etwas mehr als zwei Drittel (68 Prozent) die Internationale Handelskammer (ICC) mit Sitz in Paris an. 37 Prozent der Befragten nannten den London Court of International Arbitration (LCIA) und spiegelten damit die Ergebnisse des International Arbitration Survey von 2010 wider.
Das Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC) und das Singapore International Arbitration Centre (SIAC) rangierten auf dem dritten und vierten Platz (28 Prozent bzw. 21 Prozent). Die Umfrage ergab, dass Institutionen in erster Linie wegen ihrer guten administrativen Infrastruktur, Neutralität und internationalen Ausrichtung sowie ihrer Fähigkeit, Schiedsverfahren überall in der Welt zu verwalten, gewählt werden.
Stärkere Regulierung umstritten
Uneinigkeit herrschte unter den Umfrageteilnern, inwiefern Bedarf an stärkerer Regulierung besteht. 70 Prozent der Befragten halten den gegenwärtigen Grad der Regulierung bei der internationalen Gerichtsbarkeit generell für ausreichend. Doch eine deutliche Mehrheit ist der Auffassung, dass mit Blick auf Prozessfinanzierung (71 Prozent), die Rolle von Assistenten von Schiedsgerichten (68 Prozent) und den Verhaltenskodex für Schiedsrichter (55 Prozent) eine stärkere Mikroregulierung erforderlich sei.
Nach Auffassung der Befragten sind klare Richtlinien die effektivste Methode, um die Prozessfinanzierung zu regulieren. Beispielhaft wurden die Richtlinien der International Bar Association genannt. Die Mehrheit der Befragten war zudem der Meinung, dass Schiedskläger zur Angabe, ob sie Mittel von Finanzierern empfangen, verpflichtet sein sollten (76 Prozent). Auch die Identität des Finanzierers solle offengelegt werden (63 Prozent). Doch nur 27 Prozent gaben an, dass die gesamten Bedingungen des Finanzierungsarrangements offengelegt werden sollten.
Auch zur Rolle und den Kompetenzen von Assistenten von Schiedsgerichten äußerten sich die Teilnehmer kritisch: Die überwältigende Mehrheit gab an, es vorzuziehen, wenn die Assistenten nur Aufgaben erfüllen, die weder von materieller Bedeutung sind noch entscheidungserhebliche Punkte betreffen. 70 Prozent der Befragten waren der Ansicht, dass Schiedsinstitutionen die effektivste Methode seien, um Aufgaben und Kompetenzen von Assistenten zu regeln.
Zeit- und Kostenaufwand minimieren
Um den Zeit- und Kostenaufwand zu verringern, würden 92 Prozent der Befragten es begrüßen, wenn für Klagen unter einem bestimmten Streitwert vereinfachte Verfahren eingeführt würden. Insbesondere wurde der Wunsch geäußert, dass Schiedsgerichte sich bei ihren Beratungen und im Hinblick auf das Ergehen des endgültigen Schiedsentscheids an einen bestimmten Zeitplan halten und die Parteien entsprechend informieren.
Erwähnt wurde auch das Phänomen der "Verfahrensfairness-Paranoia" als mögliche Ursache für zusätzliche Kosten und Verzögerungen. Zahlreiche Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass das Risiko einer erfolgreichen Anfechtung des Schiedsspruchs übermäßige Vorsicht aufseiten der Schiedsrichter nicht rechtfertige. Die Befragten waren daher der Auffassung, dass Schiedsrichter mehr Bereitschaft zeigen sollten, das Verfahren mit aller Entschiedenheit zu leiten.
Etwa 93 Prozent der Befragten sprachen sich für den Einbezug von Regelungen für Eilschiedsrichter in die jeweiligen Schiedsordnungen aus, obwohl fast die Hälfte (46 Prozent) im Notfall lieber die heimischen Gerichte als ein Schiedsgericht anrufen würden. Nur 29 Prozent würden einen Eilschiedsrichter vorziehen. Im Ergebnis bevorzugen Nutzer, eine Vielfalt von Optionen zu haben, unabhängig davon, wie häufig sie davon Gebrauch machen.
Umfrage mit 763 Teilnehmern
Die Umfrage für diese Untersuchung wurde von Februar bis Juli 2015 von der School of International Arbitration, Queen Mary University of London, durchgeführt. Die Untersuchung fand in zwei Phasen statt: eine erste quantitative und eine zweite qualitative Phase. Während der ersten Phase füllten 763 Teilnehmer im Zeitraum März bis Juni 2015 einen Fragebogen mit 80 Fragen aus. Zu den Teilnehmern zählten Akademiker, Schiedsinstitutionen, Schiedsrichter, Gutachter, Syndizi, Rechtsanwälte, Richter, Prozessfinanzierer, Mediatoren und Regierungsvertreter.
In Phase zwei fanden von April bis Juli 2015 105 persönliche telefonische Befragungen statt, die in ihrer Dauer von 15 Minuten bis zwei Stunden rangierten. Die Befragten stammten aus einer breit gefächerten Gruppe und wurden anhand von Dienstalter, Geschlecht und Erfahrungen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ausgewählt.
Marktstudien: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17245 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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