Das OLG Düsseldorf hat am Donnerstag über den Freigabeantrag der Metro AG entschieden. Demnach stehen Beschlussmängelklagen gegen den HV-Beschluss der Aufspaltung des Konzerns nicht entgegen. Hengeler Mueller berät die Metro AG.
Die Beschlussmängelklagen, die gegen den Hauptversammlungsbeschluss der Metro AG vom 6. Februar 2017 zur Spaltung der Gruppe erhoben wurden, stehen den für das Wirksamwerden der Spaltung erforderlichen Handelsregistereintragungen nicht entgegen, schreibt Hengeler Mueller in einer Pressemitteilung zur Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 22. Juni.
Der Beschluss gelte nicht für die gegen die Metro AG erhobenen Klagen zur Feststellung der Unwirksamkeit des Spaltungsvertrags. Anders als Beschlussmängelklagen lösen diese Feststellungsklagen keine sogenannte Registersperre aus.
Die Spaltung der Metro AG in zwei börsennotierte Unternehmen, ein Großhandels- und Lebensmittelunternehmen mit der Marke Metro und ein auf Consumer Electronics ausgerichtetes Unternehmen mit der Marke Ceconomy, kann daher, wie geplant, Mitte 2017 durch Handelsregistereintragung wirksam werden.
Hengeler Mueller hat die Metro AG bei dem Freigabeverfahren vor dem OLG Düsseldorf vertreten und ist auch mit der Abwehr der erhobenen Klagen in der Hauptsache mandatiert.
Hengeler Mueller für Metro AG:
Dr. Andreas Austmann, Gesellschaftsrecht, Litigation, Partner, Düsseldorf
Dr. Carsten Schapmann, Gesellschaftsrecht, Litigation, Partner, Düsseldorf
Manuela Roeding, Litigation, Counsel, Düsseldorf
Dr. Dominik Heß, Gesellschaftsrecht, Associate, Düsseldorf
Dr. Katharina Hesse, Gesellschaftsrecht, Associate, Düsseldorf
Richard Suermann, Gesellschaftsrecht, Associate, Düsseldorf
Hengeler Mueller: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23268 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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