Die EU-Kommission hat ein Kartellbußgeldverfahren gegen die Automobilzulieferer Eberspächer und Webasto abgeschlossen. Webasto, die von Hengeler Mueller vertreten wurde, war Kronzeugin und entging so einer Buße von 222 Millionen Euro.
Eberspächer und Webasto sind die beiden einzigen Hersteller von Standheizungen in Europa. Wie eine Untersuchung der Europäischen Kommission ergab, haben die beiden Unternehmen von September 2001 bis September 2011 für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum ihre Preise abgesprochen und Kunden untereinander aufgeteilt.
Bei Angebotsanfragen von Pkw- und Lkw-Herstellern besprachen demnach sie verschiedene Preiskomponenten, vereinbarten, wer von ihnen den Zuschlag erhalten sollte, und tauschten auch andere vertrauliche Geschäftsinformationen aus. Die beiden Unternehmen stimmten sich zudem bei Verkäufen an Händler in Deutschland und Österreich ab, indem sie beispielsweise ihre jährlichen Preislisten und ihre Rabatte für diese Händler anglichen, schreibt die Kommission in einer Mitteilung.
Eberspächer hat eine Geldbuße von 68,18 Millionen Euro auferlegt bekommen. Der Wettbewerber Webasto dagegen muss nichts bezahlen, weil das Unternehmen als Kronzeuge die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Andernfalls wäre die Webasto SE mit einer Geldbuße von 222,25 Millionen belegt worden, so die Kommission.
Hengeler Mueller für Webasto SE:
Dr. Hans-Jörg Niemeyer, Kartellrecht, Partner, Brüssel
Johannes von Billerbeck, Kartellrecht, Associate, Brüssel
Dr. Enno Ahlenstiel, Kartellrecht, Associate, Brüssel
Hengeler Mueller: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15952 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag