Seit November gelten neue vertragliche Regelungen für Zahlungen mit EC-Karte. Dentons und Lindemann Schwennicke haben die Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) bei der Neugestaltung des Vertragswerks beraten. Hogan Lovells war für einen Verbund von 14 Netzbetreibern tätig, Oppenländer war vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband mandatiert worden.
Jörg Karenfort
Bislang sind die Entgelte für Girocard-Zahlungen per PIN zentral von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) festgesetzt worden. Bei jeder Transaktion wurden 0,3 Prozent vom Umsatz fällig, mindestens jedoch acht Cent. Diese jahrzehntelange Praxis hat das Bundeskartellamt im April untersagt. Nun dürfen Transaktionen nur noch abgewickelt werden, wenn das entsprechende Entgelt dafür frei zwischen dem Händler und der kartenausgebenden Bank verhandelt wurde.
Da dies aufgrund der vielen Banken und Unternehmen auf beiden Seiten unmöglich umzusetzen gewesen wäre, durften sich sowohl Banken als auch Unternehmen jeweils durch sogenannte Konzentratoren vertreten lassen, die für sämtliche Händler und Banken verhandelten.
Auf Bankenseite sind dies zehn Issuerkonzentratoren, während auf Händlerseite die 20 zugelassenen technischen Netzbetreiber auftreten. Für einen Verbund von 14 Netzbetreibern, darunter B+S Card und TeleCash, war Hogan Lovells beratend tätig.
Nach mehreren Verhandlungsrunden einigte man sich auf einen neuen Netzbetreibervertrag, der unter anderem die technische Umsetzung der notwendigen Änderungen durch die Netzbetreiber regelt sowie neue Händlerbedingungen, die nun einzeln ausgehandelte Entgelte vorsehen. Daneben einigten sich Netzbetreiber und Issuerkonzentratoren auf einen grundlegenden Muster-Konzentratorvertrag zur Zusammenarbeit der einzelnen Beteiligten.
Nach Abstimmung der einzelnen Verträge mit dem Bundeskartellamt und dem Abschluss der Entgeltverhandlungen wurden neue Entgeltangebote an rund 800.000 Händler verschickt.
Der Frankfurter Hogan-Lovells-Partner Dr. Richard Reimer berät TeleCash und weitere Netzbetreiber bereits seit längerem in einzelnen bankrechtlichen Fragen. Für die kartellrechtlichen Fragestellungen holte er sich Unterstützung bei Dr. Kerstin Pallinger, mit der er auch gemeinsam die Gründung eines Bundesverbands der Netzbetreiber berät.
Die Verhandlungen für die Issuerkonzentratoren und zur Umsetzung der Verpflichtungszusagen der DK hat Dentons gemeinsam mit Dr. Till Brocker von Lindemann Schwennicke & Partner geführt. Der Bankrechtsexperte war zunächst maßgeblich für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband DSGV beratend tätig und übernahm im Laufe des Projekts auch die vertragsrechtlichen Verhandlungen für die DK und sämtliche beteiligten Kreditinstitute. Weiterer Berater des DSGV war die Stuttgarter Kanzlei Oppenländer.
Das Team um Dentons-Partner Dr. Jörg Karenfort und Sozius Dr. Josef Hainz hat die Deutsche Kreditwirtschaft DK bereits im Verwaltungsverfahren vor dem Bundeskartellamt wegen bestimmter Regelungen des Electronic-Cash Vertragswerkes beraten. Das Verfahren wurde einvernehmlich mit den Verpflichtungszusagen der DK beendet.
Electronic Cash ist das von der Deutschen Kreditwirtschaft betriebene System zur bargeldlosen Bezahlung mit der Girocard (früher EC-Karte). Mit mehr als 90 Millionen beteiligten Karten, jährlich etwa 2,5 Milliarden generierten Transaktionen und einem Volumen von mehr als 130 Milliarden Euro ist es das mit Abstand wichtigste kartenbasierte Bezahlverfahren Deutschlands.
Dentons für Deutsche Kreditwirtschaft/BdB
Dr. Jörg Karenfort, Kartell- und Zahlungsverkehrsrecht, Partner, Berlin
Dr. Josef Hainz, Kartell- und Zahlungsverkehrsrecht, Sozius, Berlin
Dr. Norman Hölzel, Kartell- und Zahlungsverkehrsrecht, Associate, Berlin
Lindemann Schwennicke & Partner für Deutsche Kreditwirtschaft/DSGV/VÖB
Dr. Till Brocker, Federführung, Vertrags- und Zahlungsverkehrsrecht, Partner, Berlin
Dr. Konrad Rusch, Vertrags- und Zahlungsverkehrsrecht, Partner, Berlin
Oppenländer Rechtsanwälte für DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Dr. Andreas Hahn, Kartellrecht, Partner, Stuttgart
Deutsche Kreditwirtschaft
Dr. Christian Koch, Federführung, Rechtsabteilung BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Karin Göbel, Rechtsabteilung DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Dr. Kai Zahrte, Rechtsabteilung DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Lothar Wand, Rechtsabteilung BDB Bundesverband Deutscher Banken
Wulff Hartmann, Rechtsabteilung BDB Bundesverband Deutscher Banken
Roger Dippel, Rechtsabteilung VÖB Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
Hogan Lovells für 14 Netzbetreiber
Dr. Richard Reimer, Bank- und Finanzrecht, Partner, Frankfurt
Dr. Kerstin Pallinger, Kartellrecht, Counsel, Düsseldorf
Sebastian Faust, Kartellrecht, Düsseldorf
Bundeskartellamt, 4. Beschlussabteilung
Eva-Maria Schulze
Dr. Thomas Mehler
Dentons / Lindemann Schwennicke / Oppenländer / Hogan Lovells: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13702 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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