Das Siegel "Made in Germany" ist eine Angabe dazu, wo das Produkt zu wesentlichen Teilen hergestellt wurde. Ein besonderes Qualitätsversprechen ist damit nicht verbunden. Dies hat der BGH entschieden. Der Bielefelder Kondomhersteller Ritex setzte sich damit – vertreten von Brandi Rechtsanwälte – gegen einen Thüringer Wettbewerber durch.
Jörg König
In dem Streitfall ging es um ein Unternehmen aus Thüringen, das Kondome vertreibt. Die Firma hatte Kondome aus Fernost importiert und in Deutschland dann nur noch befeuchtet, verpackt, versiegelt und einer Qualitätskontrolle unterzogen. Die so hergestellten Kondome wurden mit dem Siegel "Made in Germany" beworben. Der Bielefelder Kondomhersteller Ritex sah darin eine Irreführung der Verbraucher, klagte und bekam in den Vorinstanzen Recht.
Der Kunde erwarte, dass die wesentlichen Produktionsschritte bei "Made in Germany" nicht im Ausland, sondern in Deutschland stattfänden, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm 2013. Und diese seien aus Sicht der Verbraucher nun mal die Herstellung des Kondoms. Das OLG hatte keine Revision zugelassen, dagegen wehrte sich der Hersteller mittels einer Nichtzulassungsbeschwerde. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Beschwerde ab (Beschl. v. 27.11.2014, Az. I ZR 16/14). Die Karlsruher Richter nahmen dies aber zum Anlass, die von den OLGs übereinstimmend herausgearbeiteten Grundsätze, was der Verkehr unter "Made in …" verstehe, zu bestätigen.
Hintergrund sind Grundsätze zu "Made in Germany", die der Bundesgerichtshof schon 1973 aufgestellt hatte. Danach ist maßgeblich darauf abzustellen, ob die Eigenschaften oder Bestandteile der Ware, die in den Augen des Publikums deren Wert ausmachen, auf einer deutschen Leistung beruhen.
Die Ritex GmbH wurde in den Verfahren von Brandi Rechtsanwälte in Bielefeld vertreten. Vor dem Bundesgerichtshof war zudem BGH-Anwalt Prof. Dr. Volkert Vorwerk für Ritex tätig. König führte auch weitere Verfahren um das Label "Made in Germany".
Brandi Rechtsanwälte für Ritex GmbH
Dr. Jörg König
Prof. Dr. Volkert Vorwerk für Ritex GmbH (BGH-Anwalt)
Brandi Rechtsanwälte: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14958 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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