Das Bundespatentgericht hat im Dezember den deutschen Teil eines Europäischen Patents der Patentinhaberin E-Ink im von TrekStor angegriffenen Umfang für nichtig erklärt. Bird & Bird war für die TrekStor GmbH tätig, Hofmann Eitle hat E-Ink vertreten.
E-Ink hatte TrekStor aus dem EP-Patent vor dem Landgericht (LG) Mannheim verklagt (Az. 2 O 296/12), woraufhin TrekStor erfolgreich ein Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) anstrengte (Az. 2 Ni 15/13 (EP)). Damit bestätigte das Gericht die Auffassung des LG Mannheim, das das Patentverletzungsverfahren aussetzte, weil es eine große Wahrscheinlichkeit sah, dass das gegen TrekStor geltend gemachte Patent vor dem BPatG für nichtig erklärt würde.
Bei dem streitigen Schutzrecht handelt es sich um ein Patent, das sogenannte E-Paper Displays betrifft, wie sie in E-Readern eingesetzt werden. Der Hersteller Guangzhou OED Technologies beliefert TrekStor mit Displays, welche TrekStor für ihre Produktfamilie "Pyrus" verwendet.
Diese Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren sind Teil eines umfangreicheren E-Reader-Konflikts zwischen E-Ink und OED bzw. TrekStor, wobei Bird & Bird ihre Mandantin TrekStor in sämtlichen Verfahren vertritt. E-Ink leitete gegen TrekStor vor dem LG Mannheim zwei weitere Verfahren wegen vermeintlicher Verletzung zweier weiterer EP-Patente ein.
In dem zweiten Rechtsstreit, der vor dem LG Mannheim unter dem Az. 2 O 262/12 anhängig ist, sah das Gericht ebenfalls eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das BPatG in dem von TrekStor eingeleiteten parallelen Nichtigkeitsverfahren dieses für (teil)nichtig erklären würde und setzte diesen Rechtsstreit ebenfalls aus. Der vorläufigen Einschätzung des BPatG zufolge ist dieses Klagepatent ebenfalls im angegriffenen Umfang zu vernichten. Das BPatG hat für Anfang Februar 2015 die mündliche Verhandlung terminiert (Az. 2 Ni 16/13 (EP)).
In dem dritten Patentverletzungsverfahren von E-Ink gegen TrekStor vor dem LG Mannheim (Az. 2 O 110/13) befand das Gericht, dass die von E-Ink behauptete und von TrekStor bestrittene Patentverletzung nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehe und hat daher einen Sachverständigen zur Untersuchung der streitgegenständlichen Produkte bestellt. In dem hier ebenfalls parallel eingeleiteten Nichtigkeitsverfahren vor dem BPatG steht die Terminierung einer mündlichen Verhandlung (Az. 2 Ni 48/13 (EP)) noch aus.
Bird & Bird für TrekStor GmbH
Dr. Matthias Meyer, Patentrecht, Partner, Düsseldorf
Dr. Friedrich Emmerling, Patentanwalt, Partner, München
Hoffmann Eitle für E-Ink Corp.
Dr. Niels Holder, Patentrecht, München
Dr. Peter Klusmann, Patentanwalt, München
Bird & Bird / Hoffmann Eitle: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14204 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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