Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg stimmte am gestrigen Dienstag dem Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stromnetz Hamburg GmbH zu. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Allen & Overy hat die Stromnetz Hamburg im Vergabeverfahren begleitet.
Olaf Otting
Im Konzessionsvertrag ist zusätzlich eine Kooperationsvereinbarung enthalten, in der die Stadt und Stromnetz Hamburg ihre Grundsätze für einen zukunftsorientierten Stromnetzbetrieb niedergelegt haben.
Der Entscheidung war ein wettbewerbliches Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorausgegangen, das die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) durchführte. Start war die europaweite Bekanntmachung der Neuvergabe der Konzession im Dezember 2012. Nachdem zunächst sechs Unternehmen ihr Interesse bekundet hatten, zogen im Laufe des Verfahrens alle Bewerber außer der Stromnetz Hamburg ihre Bewerbungen zurück. Somit konnte das neue Vertragswerk mit der städtischen Tochter ausgehandelt werden. Allen & Overy begleitete die Stromnetz Hamburg auf rechtlicher Seite.
Das Verteilernetz für Strom besteht aus Teilnetzen in den verschiedenen Spannungsebenen Hochspannung, Mittelspannung und Niederspannung mit insgesamt ca. 27.541 km Netzlänge. Es ist über Umspannwerke an das vorgelagerte Übertragungsnetz gekoppelt. Das Verteilernetz versorgt rund 1,8 Mio. Kunden auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und steht allen Nutzern gleichermaßen zur Verfügung, unabhängig davon, mit welchem Stromlieferanten ein Vertrag geschlossen wurde.
Allen & Overy für Stromnetz Hamburg
Dr. Olaf Otting (Öffentliches Recht, Partner, Frankfurt) und Senior Associate Dr. Fabian Christoph (M&A/Gesellschaftsrecht, Hamburg, gemeinsame Federführung), Dr. Helge Schäfer (Partner) und Dr. Rüdiger Klüber (Counsel, beide M&A/Gesellschaftsrecht, beide Hamburg), Dr. Udo Olgemöller (Öffentliches Recht, Senior Associate, Frankfurt).
Inhouse bestand das Projektteam u.a. aus Thomas Grosche (Leitung Recht/Regulierung), Dr. Vanessa Liebert und Raik Apel (beide Regulierungsmanagement).
Auf Seiten der BSU wurde das Verfahren von Jan Koops und Gisela Granzin geleitet.
Allen & Overy: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13784 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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