Im März 2018 wird der frühere Finanzvorstand von Innogy beim Joggen angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Strafrechtlich ist einer der Angreifer schon verurteilt, jetzt wurde auch ein zivilrechtliches Urteil gegen ihn rechtskräftig.
Das Landgericht (LG) Wuppertal hat einen 43-jährigen Mann aus Belgien zur Zahlung von 250.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er war an einem Säureangriff auf den ehemaligen Innogy-Manager Bernhard Günther beteiligt (Urt. v. 27.09.2023, Az. 17 O 147/23).
Günther wurde am 4. März 2018 nahe seines Wohnorts in Haan beim Joggen von zwei Männern attackiert und mit Schwefelsäure überschüttet. Der damalige Finanzvorstand erlitt bei dem Angriff schwere Verätzungen, insbesondere im Gesicht, und blieb trotz mehrerer Operationen entstellt.
Die 2. große Strafkammer des LG Wuppertal hatte den Beklagten bereits im August 2022 wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt (Urt. v. 18.08.2022, Az. 22 KLs 5/22).
Gericht erlässt Versäumnisurteil
Die zivilrechtliche Klage, bei der die Kanzlei Kümmerlein Günther vertrat, wurde nun ebenfalls in Wuppertal verhandelt. Der Beklagte sei den Ansprüchen nicht entgegengetreten und habe die Entscheidung auch nicht angegriffen, so das Gericht in einer Mitteilung. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Gegen den zweiten, im Juni 2023 festgenommenen Tatverdächtigen, hat die Wuppertaler Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich Anklage erhoben. Ob die Anklage gegen den 36-jährigen zugelassen wird, ist noch nicht entschieden.
sts/LTO-Redaktion
LG Wuppertal erlässt Versäumnisurteil: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52976 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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