BVerfG: Har­b­arth wird Prä­si­dent, Wall­r­a­ben­stein Rich­terin des Zweiten Senats

15.05.2020

Der frühere CDU-Politiker Stephan Harbarth wird neuer Präsident des BVerfG. Der Bundesrat wählte den 48-Jährigen am Freitag zum Nachfolger von Andreas Voßkuhle, dessen Posten im Zweiten Senat wiederum Astrid Wallrabenstein übernimmt.

Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig Stephan Harbarth zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gewählt. Der frühere CDU-Politiker ist seit Ende 2018 Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident des höchsten deutschen Gerichts. Harbarth tritt die Nachfolge von Andreas Voßkuhle an, dessen Amtszeit als Präsident und Richter des BVerfG am 6. Mai endete.

Nach Art. 94 Grundgesetz werden die Mitglieder des BVerfG je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Präsidentenwahl erfolgt gemäß Art. 9 Bundesverfassungsgerichtsgesetz im Wechsel zwischen Bundestag und Bundesrat.

Ebenfalls einstimmig wählte der Bundesrat Astrid Wallrabenstein zur Nachfolgerin Voßkuhles als Richterin im Zweiten Senat. Wallrabenstein ist 51 Jahre alt und hat derzeit eine Professur für Öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main inne.

Die aktuelle Verfassungsrichterwahl ist damit aber noch nicht abgeschlossen: Nach wie vor lässt die SPD auf sich warten, die sich nicht auf einen Kandidaten für den noch offenen Posten im Ersten Senat einigen kann.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41626 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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