Deutscher Richter am Rote-Khmer-Tribunal: "Ich bleibe, bis ich mit meiner Arbeit fertig bin"

von Dr. Markus Sehl

24.05.2018

Michael Bohlander ist aktuell deutscher Untersuchungsrichter in Kambodscha. Mit LTO spricht er darüber, wie man nach über 40 Jahren ein Massenverbrechen* juristisch aufarbeitet, wie man zum Tribunal kommt und über Personenschutz in Phnom Penh.

LTO: Herr Bohlander, Sie arbeiten zurzeit als deutscher Richter beim Rote-Khmer-Tribunal in Kambodscha. 

Michael Bohlander: Ja, ich bin dort der – mittlerweile fünfte – internationale Untersuchungsrichter. Das umgangssprachlich auch Kambodscha-Tribunal genannte Gericht ist ein kambodschanisches Strafgericht unter Beteiligung von ausländischen Richtern, also ein sogenanntes Hybrid-Gericht. Es geht zurück auf eine Vereinbarung der Vereinten Nationen (UN) mit der Regierung Kambodschas aus dem Jahr 2003.

Was ist die Aufgabe des Tribunals?

Das Tribunal soll die Verbrechen der Roten Khmer strafrechtlich aufarbeiten, wobei seine Zuständigkeit auf die Personen beschränkt ist, die entweder der Führungsriege angehörten oder die sonst die größte Verantwortung für die Verbrechen tragen.

Die Roten Khmer hatten 1975 die Macht in Kambodscha übernommen und ein Terrorregime errichtet; bis zum Ende ihrer Herrschaft 1979 kamen nach unterschiedlichen Schätzungen 1,5 bis 3 Millionen Menschen zu Tode. Das Sondertribunal hat erst Mitte 2006 seine Arbeit aufnehmen können.

Ja, das ist heute hier schon sehr Post-Post-Konflikt. Und das wirkte sich auch auf meine Arbeit und die meiner Vorgänger aus, als die Ermittlungen noch aktiv liefen. Viele der Zeugen, die über das ganze Land verstreut oder gar im Ausland wohnen, sind schon in fortgeschrittenem Alter und auch nicht mehr alle bei bester Gesundheit. Viele können nicht mehr einfach so zu einer Befragung ans Gericht kommen, das musste dann oft von unseren Ermittlern auf dem Land in den Dörfern gemacht werden. Ich selbst bin im September 2015 nach Kambodscha gekommen und lebe in der Hauptstadt Phnom Penh. Hier sitzt auch das Tribunal.

Wie sieht denn der Arbeitsalltag dort aus?

Meine Woche geht ganz normal von Montag bis Freitag, manchmal muss allerdings der Abend oder das Wochenende herhalten, wenn die Arbeit drängt. Meine Wohnung im Ausländerviertel "BKK 1" ist rund 15 Kilometer vom Gericht entfernt, das in den Außenbezirken von Phnom Penh liegt.

Die Arbeit selbst ist getrennt in die eigentliche richterliche Tätigkeit auf der einen und die nicht unerhebliche Verwaltungsarbeit auf der anderen Seite, also Personalsachen wie Stellenbewerbungen sichten, Einstellungsentscheidungen, Personalbeurteilungen, Haushaltserstellung, vierteljährliche Fortschrittsberichte an die Geberländer, sowie ganz banale Sachen wie Büromaterialanforderungen und Zahlungsanweisungen abzeichnen.

Und wie arbeiten Sie vor Ort als Untersuchungsrichter?

Als die Ermittlungen noch liefen, haben wir auch noch viel mit erfahrenen Ermittlern, national wie international, und mit Analysten aus Kambodscha zusammengearbeitet. Diese haben oft im Feld Befragungen und Untersuchungen durchgeführt. Und sie haben mir und meinem nationalen Kollegen geholfen, das Ganze auch vor dem historischen Hintergrund in Kambodscha einzuordnen. Jetzt arbeiten wir vor allem an den sogenannten closing orders, mit denen die Ermittlungen abgeschlossen werden; da sind nun vor allem Juristen gefragt, die Entscheidungen vorbereiten und Entwürfe schreiben können.

Sie haben nach der Wiedervereinigung als Strafrichter in Thüringen gearbeitet, zuletzt als Professor für Internationales Strafrecht an der Universität im britischen Durham. Was hat Sie dann zum Tribunal nach Kambodscha geführt?

Mich hat das immer schon interessiert, die Rechtsentwicklung in Übergangsphasen. Das ist allerdings nicht die Situation heute in Kambodscha. Es handelt sich ja um einen gefestigten Staat, nicht vergleichbar mit der Situation nach der Wiedervereinigung in Deutschland, als zwei Staatengebilde zusammenfinden mussten, oder nach dem Zerfall von Jugoslawien, als die Mitglieder der früheren Föderation ihren eigenen Weg finden mußten. Mich hat Kambodscha  sowohl aus meinem Interesse am internationalen Strafrecht als auch wegen der Möglichkeit gereizt, in die richterliche Praxis zurückzukehren.

Wie läuft das formell ab - bewirbt man sich einfach für eine solche Richterstelle?

Man kann sich für eine solchen Posten nicht formell bewerben, man kann nur der Regierung in seinem Land signalisieren, dass man an solchen Stellen interessiert ist. Zunächst bitten in der Regel die UN, welche grob gesagt die Stellung der internationalen Richter betreut, die einzelnen Regierungen um Vorschläge für geeignete Kandidaten. Die UN führen dann Interviews mit den Kandidaten, treffen eine Vorauswahl und schlagen in diesem Falle die "Shortlist" dann der kambodschanischen Regierung vor. Dort beschließen der Oberste Richterrat und die Regierung über die Kandidaten. Formell ernannt wird man dann schließlich vom kambodschanischen König.

Sind mit Ihnen noch weitere deutsche Richter beim Tribunal in Phnom Penh?

Nein, im Moment nicht, obwohl es früher schon einmal einen deutschen Untersuchungsrichter gab. Eine Kollegin aus Österreich ist auch hier, zwei Franzosen, ein Amerikaner, eine Kollegin aus Sambia sowie jeweils ein Kollege aus Sri Lanka und aus Südkorea. Ich arbeite als Untersuchungsrichter eng mit meinem kambodschanischen Kollegen zusammen; wir sprechen Englisch miteinander, oft auch mit Hilfe eines Khmer-Dolmetschers.

Sprechen Sie denn auch die Landessprache Khmer?

(lacht) Nein. Also nur ein paar Wörter. Das reicht, um unterwegs mit meinen Personenschützern mal einen kleinen Scherz zu machen.

Personenschützer?

Ja, aber man braucht eigentlich keinen berufsbezogenen Schutz hier. Abgesehen von der Straßenkriminalität und den vor allem nachts oft betrunkenen Fahrern, ist es hier nach meinem Gefühl sicher. Es hat aber schon Vorfälle gegeben, bei denen UN-Mitarbeiter des Gerichts zum Teil unter vorgehaltener Waffe ausgeraubt wurden. Die UN haben  von Anfang an eingeführt, dass der internationale Untersuchungsrichter und der internationale Leitende Oberstaatsanwalt beim Tribunal Personenschutz bekommen. Die Personenschützer sind UN-Mitarbeiter. Aber wenn ich abends mal ausgehe, dann sind die in der Regel nicht dabei, es sei denn, ich fordere das aus besonderen Gründen an.

Wie oft kommen Sie denn zurück nach Deutschland?

Ehrlich gesagt: selten. In der Regel ein- oder zweimal im Jahr. Es dauert ja einen Tag, um von hier nach Deutschland oder England zu kommen, wo meine Frau zurzeit noch wohnt. Die Stelle verlangt  den dauerhaften Aufenthalt am Tribunal in Phnom Penh. Und das ist auch nötig, es gibt viel Arbeit.

Und wie lange werden Sie noch dort bleiben?

Solange, bis ich mit meiner Arbeit fertig bin. Ich bin aktuell von der Universität in Durham beurlaubt und meine Freistellung wurde vor kurzem vorsorglich bis September 2019 verlängert.

Immer wieder wird das Tribunal in Kambodscha dafür kritisiert, dass es viel Zeit und Ressourcen kostet. War nicht geplant, dass das Tribunal schon vor September 2019 zu einem Abschluss kommen soll?

In der Tat ging man ganz am Anfang von einer Laufzeit von drei Jahren aus, was aber damals schon an völlig illusorischen Vorstellungen von strafprozessualen Abläufen krankte.  Nein, es kommt natürlich sehr darauf an, was passiert. In der Tatsacheninstanz, in der ich mit meinem kambodschanischen Kollegen arbeite, entscheiden wir, ob ein Fall zur Anklage gebracht wird oder ob er eingestellt wird. Wenn Anklage erhoben und der Fall - gegebenfalls nach der Beschwerdeinstanz – zur Hauptverhandlung zugelassen wird, dann dauert das Verfahren noch mehrere Jahre.

Und bei einer Einstellung?

Auch bei einer Einstellung gibt es die Möglichkeit, dass dagegen Beschwerde erhoben wird. Dann geht das Ganze zumindest durch die Beschwerdekammer, die dann gegebenenfalls auch selbst Anklage erheben kann. Das braucht alles seine Zeit. Wir haben hier derzeit den Fall 004 auf dem Tisch, der dem bereits teilweise rechtkräftig abgeurteilten Fall 002 nicht unähnlich ist, was die Komplexität angeht. Und zum Vergleich:  Fall 002 hat bisher mehrere Jahre seit Beginn der Hauptverhandlung in Anspruch genommen.

Im Fall 002 wurden vier Führungsmitglieder der Roten Khmer angeklagt, u.a. wegen Kriegsverbrechen und Völkermord, zwei konnten 2014 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden. Wie trifft das Tribunal seine Entscheidungen? Haben die Stimmen der internationalen Richter das gleiche Gewicht wie die der kambodschanischen Kollegen?

Wir arbeiten immer mit kambodschanischen Kollegen zusammen, jeder hat eine Art Partner und wir sollen im Prinzip alle nach Übereinstimmung streben. So arbeite auch ich mit einem kambodschanischen Kollegen zusammen. Und falls wir uns nicht einigen können, gibt es ein Verfahren, das es dann gegebenenfalls erlaubt, dass jeder alleine nach seiner Auffassung weitermachen kann.

Und wie läuft das in den Kammern ab?

In der Beschwerdekammer für das Vorverfahren sind es zwei internationale und drei nationale Richter, in der Hauptverfahrenskammer sitzen zwei Internationale und drei Kambodschaner und in der Berufungskammer sind es drei internationale und vier nationale Richter. Die kambodschanischen Richter haben also immer die Mehrheit. Der Vorsitzende ist jeweils ein nationaler Richter. Aber für jede Entscheidung bedarf es einer sogenannten Super-Majority: vier Stimmen in der Beschwerde- und Hauptverfahrenskammer, fünf in der Berufungskammer. Das bedeutet, die internationalen Richter können nicht  von der kambodschanischen Seite überstimmt werden.

Was verspricht sich aus Ihrer Sicht der kambodschanische Staat davon, dass deutsche Richter bei der Aufklärung mithelfen?

Ich denke, dass die nationale Herkunft der internationalen Richter als solche wenig Bedeutung hat. Die internationalen Richter sollen zusätzliche Expertise und Unterstützung einbringen. Das Strafprozessrecht in Kambodscha ist dem französischen Recht nachgebildet, deshalb heißt meine Stelle auch Untersuchungsrichter und nicht wie in Deutschland Ermittlungsrichter. Der Systemunterschied zum französischen Recht ist kein großes Problem in der Praxis, wo es in meinem Arbeitsgebiet doch eher um Tatsachenfragen und ihre materiell-rechtliche Bewertung geht.

Was sollte man mitbringen, wenn man als Richter an einem Sondertribunal mitarbeiten will?

Im Strafrecht sollte man sich allgemein natürlich gut auskennen, wenn möglich auch mit dem Recht des betroffenen Staates - und all dies vor rechtsvergleichendem und völkerstrafrechtlichem methodischem Hintergrund.  Solide Englischkenntnisse, auch und vor allem in der juristischen Terminologie, sind sehr wichtig. Und man sollte schon  langjährige Erfahrung als Richter – gegebenenfalls auch als Staatsanwalt oder Strafverteidiger - gesammelt haben. Verfahren vor solchen Gerichten sind in der Regel nämlich der Kategorie "Großverfahren" zuzuordnen.

Gibt es denn eine Einführung oder einen Crashkurs?

Nein, es wird immer noch erwartet, dass man im Zielland ankommt und gleich die Arbeit aufnehmen kann. Dabei wäre es sicher nicht verkehrt, wenigstens für ein, zwei Wochen einen Einführungskurs zu haben. Besser noch wäre aus meiner Sicht der Aufbau eines internationalen Kandidatenpools, dessen Mitglieder regelmäßige Fortbildungen besuchen könnten.

Wie war das für Sie, als Sie in Kambodscha angekommen sind?

Am Anfang ist das natürlich ein Kulturschock. Ich kam zum ersten Mal nach Südostasien. Da muss man schon ab und an tief durchatmen. Die Leute hier sind aber sehr freundlich und hilfsbereit, das ist alles gar kein Problem. Ich finde es auch richtig gut, dass ich so viel und so eng mit Kambodschanern zusammenarbeite. Mir gefällt es mittlerweile so gut hier, dass ich meinem nahenden Wegzug schon jetzt mit Wehmut entgegen sehe.

Haben Sie schon Pläne für die Zeit nach dem Ende des Tribunals in Kambodscha?

Ich bin 2017 zum Richter an den Besonderen Kammern für Kosovo in Den Haag ernannt worden; für das Tribunal dort stehe ich aber erst nach dem Ende meiner Arbeit in Kambodscha zur Verfügung. Gegenwärtig sind alle Richter außer der Präsidentin lediglich auf einer Liste, von der man bei Bedarf aktiviert wird. Im Übrigen werde ich dann wieder ins Hochschulleben in Durham zurückkehren.

Herr Bohlander, fünf Stunden Zeitverschiebung nach Phnom Penh, bei Ihnen ist jetzt Feierabend, oder?

Genau. Jetzt ist Zeit fürs Abendessen - aber ohne die Personenschützer.

 

* geändert am 24.05.2018, 12.33 Uhr. Anm. d. Red.: Zunächst hatten wir hier geschrieben "Völkermord". Ob es sich bei dem Massenverbrechen in Kambodscha historisch um einen Völkermord handelt, ist umstritten. Die juristische Aufarbeitung dauert dazu noch an.

Zitiervorschlag

Markus Sehl, Deutscher Richter am Rote-Khmer-Tribunal: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28767 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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