Das Bundekabinett hat sich auf eine Änderung des Richtergesetzes geeinigt. Dort soll verankert werden, dass nur verfassungstreue Bürger zu Laienrichtern berufen werden können.
Damit Extremisten bei Gericht nicht als Schöffen mitentscheiden dürfen, soll das Richtergesetz geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auch eine Klarstellung zu Maßnahmen gegen Berufsrichter enthält, beschloss das Bundeskabinett an diesem Donnerstag nach Angaben des Justizministeriums.
Demnach darf künftig nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, "wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt". Dazu wird ein neuer § 44a Abs. 1 in das Deutsche Richtergesetz (DRiG) eingefügt.
Um sicherzustellen, dass auch ein späteres Verhalten während der Zeit der Ausübung des Amtes als Laienrichter zur Abberufung führen muss, erfolgt darüber hinaus auch eine Klarstellung in § 44b Absatz 1 DRiG. Damit wird verdeutlicht, dass es für die Frage der Abberufung nicht auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die betroffene Person Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lässt.
Sollten Zweifel an der Verfassungstreue eines Schöffen erst nach seiner Berufung erkennbar sein, muss laut der geplanten Reform eine Abberufung erfolgen, betonte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese. Er sagte: "Die fehlerhafte Besetzung eines Gerichts gemäß diesen Vorgaben soll künftig einen absoluten Revisionsgrund darstellen."
Probleme bei der Schöffenwahl
Das Schöffenamt hat in der Strafjustiz eine große Bedeutung: Die jeweils zwei Schöffen können sogar den Berufsrichter mit zwei zu eins überstimmen. Trotzdem gibt es viele Probleme rund um die Laienrichter in der Justiz. Bemängelt werden fehlende Diversität und zu wenig Interessenten. Vor allem gibt es immer wieder Fälle von rechtsextremen Schöffen.
Bereits 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Pflicht zur Verfassungstreue nicht nur für Berufsrichter, sondern auch für ihre ehrenamtlichen Kollegen, die Schöffen, gilt. Anders als für die Berufsrichter stand das bislang aber nicht so im Gesetz.
Ob das in der Praxis am eigentlichen Problem etwas ändert, ist fraglich: Schon jetzt sind die Kommunen nicht selten überfordert, die Schöffenwahl zu organisieren. Wer die Kandidaten dann noch auf ihre Verfassungstreue hin prüfen soll, ist bisher unklar.
EU-Ausländer als Schöffen?
Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen befürwortet die geplante Reform und gibt zu bedenken, dass man ausreichend Schöffinnen und Schöffen brauche. Aus seiner Sicht sei es eine Möglichkeit, nicht nur Deutschen, sondern auch anderen EU-Bürgern den Zugang zum Schöffenamt zu eröffnen. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, hält nichts von diesem Vorschlag: Es sei völlig widersinnig, wenn Menschen, die nicht Deutsche werden wollten oder die Voraussetzungen dafür nicht erfüllten, dann als ehrenamtliche Richter über Deutsche richten zu lassen.
Im Richtergesetz soll laut Kabinettsbeschluss zudem klargestellt werden, dass die Versetzung von Berufsrichtern in den Ruhestand, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden, und ein gerichtliches Disziplinarverfahren wegen eines Dienstvergehens nebeneinander durchgeführt werden können. So soll es leichter werden, Berufsrichter bei schuldhaftem Fehlverhalten in den Ruhestand zu versetzen.
lfo/LTO-Redaktion
mit Material der dpa
Höhere Anforderungen an Laienrichter: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52240 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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