Politik vs. Justiz?: Fall Sami A. löst Debatte aus

16.08.2018

Bei der rechtswidrigen Abschiebung von Sami A. umgingen Behörden die Justiz. Reaktionen aus der Politik bestätigen den Eindruck, dass die von der richterlichen Unabhängigkeit nicht viel hält. Der NRW-Integrationsminister gerät unter Druck. 

Der Fall des zu Unrecht nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. hat eine kontroverse Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz losgetreten. Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW in Münster, Dr. Ricarda Brandts, machte der Politik in einem Interview schwere Vorwürfe. Die Behörden hätten der Justiz Informationen vorenthalten, um eine rechtzeitige Entscheidung der Richter zu verhindern. Das hatte das OVG auch in seinem am Mittwoch verkündeten Urteil bestätigt, mit dem es die Rückholung von Sami A. anordnete und damit die umstrittene Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen bestätigte. 

Sowohl der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) als auch das dortige Integrationsministerium unter Führung der FPD kritisierten die Entscheidung aus Münster - und ziehen damit massiv Unmut auf sich. Die Opposition in Düsseldorf fordert bereits von Minister Stamp, politische Verantwortung zu übernehmen. Mehrere Juristenverbände zeigten sich empört über die Reaktionen aus der Politik auf das Urteil. 

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Zu Unrecht, wie das OVG am Mittwoch letztinstanzlich entschied. Die deutschen Behörden müssen den 42-Jährigen nun nach Deutschland zurückholen. 

NRW-Innenminister: Urteile sollten dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen

Das VG Gelsenkirchen hatte eine Abschiebung am 12. Juli, also einen Tag zuvor, untersagt, weil die Richter nicht ausschließen konnten, dass Sami A. in Tunesien gefoltert werden könnte. Dieser Beschluss wurde dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aber erst am 13. Juli zugestellt - offenbar aber noch bevor Sami A. in Tunesien den Behörden übergeben wurde.

Durch das Vorenthalten von Informationen hätten die Behörden verhindern wollen, dass die Justiz rechtzeitig ein Abschiebeverbot verhängen konnte; und hätten dann ein kleines Zeitfenster genutzt, um die Abschiebung durchzuführen: "Hier wurden offensichtlich die Grenzen des Rechtsstaates ausgetestet", sagte OVG-Präsidentin Brandts der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Der Fall des Sami A. wirft Fragen zu Demokratie und Rechtsstaat - insbesondere zu Gewaltenteilung und effektivem Rechtsschutz - auf."

Die Reaktionen aus der Politik auf die Entscheidung des OVG Münster bestätigen diesen Eindruck. Das für die Abschiebung von Sami A. zuständige NRW-Integrationsministerium "bedauerte", dass "das Oberverwaltungsgericht sich mit der zentralen Frage, ob Sami A. in Tunesien Folter droht, inhaltlich nicht auseinandersetzt." Dabei hat das OVG in einem Frage-Antwort-Katalog, den es parallel zu seiner Entscheidung am Mittwoch veröffentlicht hat, sogar noch einmal erläutert, dass es gar keine inhaltliche Entscheidung über die unanfechtbare Eilentscheidung des VG Gelsenkirchen treffen konnte

Noch deutlicher wurde NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). Er sagte gegenüber der Rheinischen Post, "Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen". Er "zweifle, ob das bei diesem Beschluss der Fall ist". 

Opposition fordert Rücktritt von Integrationsminister Stamp

An diesen Reaktionen auf den Fall Sami A. gibt es nun massive Kritik. Der Oppositionsführer im NRW-Landtag und ehemalige NRW-Justizminister, Thomas Kutschaty (SPD), attestierte Reul ein "gestörtes Verhältnis zur Justiz und zum Rechtsstaat". Im WDR5-Interview sagte der SPD-Fraktionschef: Die Arbeit der Justiz so zu diskreditieren, "das darf sich kein Mitglied der Landesregierung erlauben". 

Er forderte den Rücktritt des zuständigen Integrationsministers Joachim Stamp. "Wir erwarten von jedem Bürger, dass er sich an die Entscheidungen der Gerichte hält. Herr Stamp möchte das nicht machen, täuscht ein Gericht, und dafür muss er jetzt die Konsequenzen übernehmen", sagte Kutschaty.

Für die Grünen sagte deren Landesvorsitzende Mona Neubaur, Stamp habe öffentlich die Verantwortung übernommen. "Wir erwarten, dass er daraus Konsequenzen zieht und sein Amt zur Verfügung stellt."

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) gab seinem in die Kritik geratenen Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) dagegen Rückendeckung. "Nach meiner Auffassung und nach der Auffassung des Ministers hat er damals nach Recht und Gesetz entschieden", sagte Laschet am Donnerstag dem Deutschlandfunk. Auch FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki sprang seinem Parteifreund Stamp bei und betonte, die Schuld für die Probleme im Fall Sami A. liege bei den Bundesbehörden und bei Innenminister Horst Seehofer (CSU). Das Bamf – und damit der Innenminister – habe es bis heute versäumt, die vom VG Gelsenkirchen geforderte Verbalnote herbeizuschaffen, "wonach garantiert wird, dass Sami A. in tunesischen Gefängnissen nicht gefoltert wird", sagte Kubicki der dpa

Allerdings hat Joachim Stamp im Rechtsausschuss des Landtags bereits eingeräumt, er habe auch das Bamf bewusst nicht über den Abschiebetermin informiert und die volle Verantwortung für das Vorgehen der Behörden im Fall Sami A. übernommen.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) war urlaubsbedingt für eine Stellungnahme am Donnerstag nicht zu erreichen, er werde sich nach seiner Rückkehr in der parlamentarischen Diskussion äußern, sagte ein Sprecher auf LTO-Anfrage.

Juristen sind empört, Gericht erstattet Strafanzeige

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) reagierte empört auf die Äußerung von NRW-Innenminister Reul: "Es ist Zeit, dass die staatlichen Behörden die Entscheidung des OVG vorbehaltlos anerkennen und nicht nachtreten", erklärte Präsident Ulrich Schellenberg am Donnerstag. Reuls Aussage sei "höchst unangemessen."

Auch den Deutschen Richterbund (DRB) hat Reul gegen sich aufgebracht. "Aus guten Gründen haben wir in der Bundesrepublik die Gewaltenteilung", sagte Richterbund-Chef Jens Gnisa der Rheinischen Post. "Zu einer funktionierenden Demokratie gehört eine unabhängige Justiz. Es ist nicht zuträglich, wenn diese durch Aussagen eines Innenministers angegriffen wird."

Der hatte seine Aussage damit unterfüttert, dass, wenn die Bürger "Gerichtsentscheidungen nicht mehr verstehen", das "Wasser auf die Mühlen der Extremen" sei.

Das VG Gelsenkirchen hat unterdessen Strafanzeige erstattet wegen Hassmails, Beschimpfungen und Bedrohungen in der Abschiebe-Affäre. "Wir haben bislang knapp 400 Briefe und Mails an die Pressestelle und die Verwaltung bekommen", sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag der dpa. Einen Teil davon - rund ein Dutzend - habe das Gericht nach eigener Einschätzung als strafrechtlich relevant eingestuft.

Und Sami A.?

Wie schnell Sami A. nun nach Deutschland zurückkehren kann, ist unklar. Der 42-Jährige werde nicht geholt, sondern müsse von sich aus nach Deutschland zurückreisen, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum. Das Auswärtige Amt müsse Sami A. ein Visum für die Einreise ausstellen. "Wir als Stadt geben der Anwältin von Sami A. jetzt eine Kostenzusage für den Rückflug", sagte Sprecher Thomas Sprenger. Mehr könne die Stadt nicht tun.

Nach Einschätzung der Polizei könnte der Islamist, der nach seiner Rückkehr wohl nicht inhaftiert werden wird, die Gelegenheit nutzen und abtauchen. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, sagte am Donnerstag in Berlin, Sami A. müsse "natürlich damit rechnen, dass er in zweiten Verfahren erneut abgeschoben wird." Dass er die verbleibende Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung zu einem Anschlag nutzen könnte, sei nicht vom Tisch zu wischen. 

Bereits vor seiner Abschiebung Mitte Juli habe der Mann in einem engen Fokus der Sicherheitsbehörden gestanden. Sollte Sami A. nach einer erforderlichen Risikoanalyse in die höchste Kategorie der Gefährder eingestuft werden, wären insgesamt etwa 30 Polizisten für eine Beobachtung nötig.

pl/LTO-Redaktion

mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Politik vs. Justiz?: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30377 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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