E-Akte in Rheinland-Pfalz: Bei Fach­ge­richten noch nicht ange­kommen

06.09.2019

Die elektronische Akte soll in der Justiz Abläufe beschleunigen und Papier sparen – bis 2026 muss sie eingeführt werden. Bei den rheinland-pfälzischen Fachgerichten steht der Probelauf noch aus, soll jetzt aber bald starten.

Noch werden viele Papierakten in rheinland-pfälzischen Gerichtsgebäuden auf Transportwagen über Flure gerollt oder getragen. Doch die Einführung der elektronischen Gerichtsakte, die Verfahrensbeteiligte online einsehen und bearbeiten können, schreitet voran. Bei den Verwaltungs-, Finanz-, Sozial- und Arbeitsgerichten in Rheinland-Pfalz ist sie aber noch nicht angekommen.

"Wir wollen jetzt möglichst bald mit einem Senat in den Probelauf gehen, also E- und Papier-Akte parallel", kündigte der Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG), Lars Brocker, in einem Redaktionsgespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz an. Einen Termin gebe es zwar noch nicht. "Wir haben das bei uns im Haus aber hoch aufgehängt."

Die E-Akte soll Verfahren und Abläufe beschleunigen, da sie für Verfahrensbeteiligte auch online abrufbar ist – aufwendiges Kopieren oder Ausdrucken soll damit überflüssig werden. Auch das Bearbeiten - etwa die Suche nach einer bestimmten Stelle – soll einfacher werden.

"Wir haben mittlerweile zusammen mit dem Justizministerium das Kompetenzzentrum für die Fachgerichtsbarkeiten eingerichtet", sagte Brocker. "Das wird gemeinsam gemacht." Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichte bräuchten andere Lösungen als die anderen Gerichte. Die Computerprogramme seien darauf aber noch nicht ausreichend ausgelegt. "Das ist eine andere Sprache", sagte Brocker. "Es liegt nicht an der Bereitschaft der Kollegen, da mitzuarbeiten."

In Zivilsachen ist die Justiz schon weiter

In Zivilverfahren ist die rheinland-pfälzische Justiz schon weiter: Die E-Akte war an den Pilotstandorten Kaiserslautern und Bad Kreuznach 2018 eingeführt worden. Anfang September sollten die Amts- und Landgerichte Koblenz und Frankenthal folgen. Alle neu eingehenden Zivilverfahren beim Amts- und Landgericht Koblenz würden dann ausschließlich elektronisch geführt, berichteten die Sprecher beider Gerichte damals. Im kommenden Oktober soll das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz folgen.

2020 werde die elektronische Akte unter anderem auch beim Pfälzischen OLG Zweibrücken in Zivilsachen sowie bei den Amts- und Landgerichten in Mainz, Trier, Landau und Zweibrücken in Zivilsachen eingeführt werden, hieß es seitens des Justizministeriums in Mainz. Die nächste Herausforderung sei dann die Einführung der E-Akte auch für Strafsachen vorzubereiten. Als nächster Meilenstein gilt Anfang 2020 "die flächendeckende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs" bei den Staatsanwaltschaften.

Die elektronische Gerichtsakte muss bis spätestens Januar 2026 eingeführt werden. Sie gilt als notwendiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Modernisierung der Justiz. Rheinland-Pfalz will es bis Ende 2024 schaffen. Ab Anfang 2022 dürfen Behörden, Anwälte und Staatsanwaltschaften keine Papierunterlagen mehr einreichen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

E-Akte in Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37489 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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