Haben die Gerichte in der Coronakrise unsicher, ängstlich und überfordert agiert? Hat das BVerfG sie im Stich gelassen? Wie sehr die Pandemie auch Justiz und Anwaltschaft polarisiert, zeigte sich bei einer Berliner Diskussionsrunde.
Während sich im September die bewundernden Berichte, Hörfunkstücke und TV-Beiträge zum 70. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts häufen, saßen am Montagabend in Berlin zwei Männer auf dem Podium, die derzeit nicht gut auf das Karlsruher Gericht zu sprechen sind.
Nicht nur habe die Justiz in der Corona-Pandemie keine gute Figur gemacht, "am unglücklichsten war die Rolle des Bundesverfassungsgerichts", sagte Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Härting Rechtsanwälte in Berlin. Neben ihm nickte voller Zustimmung Dr. Gerhard Strate, Strafverteidiger aus Hamburg und Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer.
Die Hauptangriffslinie der beiden: Die Gerichte hätten unsicher, überfordert und ängstlich agiert, egal ob bei Präsenzunterricht in den Schulen, Maskenpflicht oder Einschränkungen für Gastronomie und Clubs. Die Verwaltungsgerichte hätten auch keinerlei Unterstützung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bekommen. "Es ist enttäuschend, dass das Bundesverfassungsgericht bis heute noch keine Aussagen getroffen hat, wo beim Grundrechtsschutz in der Pandemie die Grenzen verlaufen", so Härting.
Strate setzte noch eins drauf: Er vermute eine politische Entscheidung dahinter. Das BVerfG befasse sich zurzeit nicht kritisch mit Entscheidungen der Bundesregierung, so Strate - insbesondere seitdem es mit Prof. Dr. Stephan Harbarth einen neuen Präsidenten bekommen habe. Dafür gab es im Publikum Zustimmung aber auch Kopfschütteln.
Gerichte wirklich unsicher, ängstlich und überfordert?
Zu der Diskussionsrunde hatte der Berliner Anwaltsverein in seiner Reihe "Zuhören – Mitreden!" eingeladen, der Titel: "Corona - hat der Rechtsstaat funktioniert?" Und um Beteiligung aus dem Publikum, in dem das Geschlechterverhältnis anders als auf dem Podium ziemlich ausgeglichen war, brauchte man sich am Montag keine Sorgen zu machen: Nur alleine zum Zuhören war kaum jemand gekommen, immer wieder gab es spontane Zwischenrufe. Die Frage, welche Rolle die Justiz und die Anwaltschaft in der Coronakrise gespielt haben, polarisiert. Und so fand sich manche und mancher in einer überraschenden Rolle wieder.
"Ich wundere mich, dass ich als Vertreterin der Anwaltschaft nun die Gerichte verteidigen muss", meldete sich eine Anwältin aus dem Publikum zu Wort. Sie habe bei ihrer Arbeit im Bereich des Öffentlichen Rechts in den vergangenen Monaten Gerichte erlebt, die hart gearbeitet hätten, um die Verfahren zu erledigen. "Gerichts-Bashing hilft da nun überhaupt nicht weiter."
Neben Härting und Strate, die von Anfang an den Eindruck eines gut eingespielten Teams abgaben, hatten die Veranstalter Dr. Dominic Hörauf eingeladen, Richter und Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Berlin. Ein Gericht, das nicht nur wegen seiner Zuständigkeit für Verfahren gegen Bundesbehörden und Standort für Demonstrationen in der Hauptstadt eine besondere Rolle unter den deutschen Verwaltungsgerichten spielt.
Hörauf ließ sich überhaupt nicht aus der Ruhe bringen und erklärte immer wieder geduldig die Arbeit des Gerichts in der Pandemie. Um die Arbeit der Richterinnen und Richter im Notbetrieb zu veranschaulichen, berichtete er, dass während 2019 noch 5.000 Verhandlungen an Deutschlands größtem VG stattfanden, es 2020 nur noch 3.000 waren. Wo nur möglich und im Einverständnis mit den Parteien habe man versucht, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Bei Verhandlungen vor Ort sei man in größere Räume ausgewichen. Als Herausforderung sah er vor allem den Einsatz von Videotechnik in Asyl- und Visumsverfahren, wenn unklar blieb, wer bei einem Befragten noch im Raum anwesend sein könnte.
Notbetrieb unter Ungewissheit
Härting, der vor dem VG in zahlreichen Verfahren unter anderem Gastronomiebetreiber vertritt, kritisierte, dass die VG-Richterinnen und Richter sich zu oft pauschal auf Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts (RKI) gestützt hätten. Das Gericht sei insbesondere nicht kritisch genug damit umgegangen, dass das RKI keine unabhängige Forschungseinrichtung sei, sondern als staatliche Einrichtung dem Bundesgesundheitsministerium unterstehe.
Hörauf entgegnete, dass Verwaltungsgerichte auch in anderen Klageverfahren ohne Corona-Bezug gegen den Staat immer schon auch auf Sachverstand zurückgegriffen hätten, der von staatlichen Stellen stammt, etwa bei Lagebeurteilungen im Asylrecht vom Auswärtigen Amt. "Wenn Sachverstand angeliefert wird, dann hat das Gericht ihn zu prüfen", sagte Hörauf. Aber das sei dann eben erst der erste Baustein, die Erkenntnisse würden dann verwertet und am Ende stünde eine eigene Entscheidung des Gerichts. Außerdem wies er daraufhin, dass der Umgang mit sehr dynamischen Lagen, die sich manchmal täglich änderten, auch für die Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, die im Asylrecht tätig sind, keine völlig unbekannte Situation sei, beispielsweise wenn sich die Gefahreneinschätzung in einem Land plötzlich ändere.
Während Härting und auch Strate anhand ihrer Beispiele versuchten herauszustellen, dass sich die Justiz in einer nicht mehr beherrschten Ausnahmesituation befunden habe, zeichnete Hörauf das Bild einer Gerichtsbarkeit, die zwar vor großen Ungewissheiten und Herausforderungen stand, aber mit einer Situation konfrontiert war, die nicht so völlig anders war als alles, was die Richterinnen und Richter bislang erlebt hatten. Seit März 2020 seien beim VG Berlin 1.000 zusätzliche Verfahren mit Corona-Bezug eingegangen - ein ordentlicher Zuwachs. Allerdings habe es auch schon im Sommer 2015 plötzlich einen Sprung von 15.000 zusätzlichen Asylverfahren gegeben; solche Belastungen sei man bei Gericht also gewohnt.
Was nicht angehe, so Hörauf, sei, die Gerichte für Einschätzungen zu kritisieren, die sich erst nachträglich als nicht zutreffend herausgestellt haben. So etwa in Fällen, in denen es um die Risikoeinschätzung für eine Coronavirusübertragung durch Schmierinfektionen ging. Dem VG, wie allen anderen auch, sei nichts anderes übriggeblieben, als auf Sicht zu fahren und sich immer wieder über neue Erkenntnisse zu informieren.
Studien vor Gericht ohne Durchschlagskraft?
Die Skepsis von Härting und Strate sitzt offenbar tiefer. "Ich kenne keinen einzigen Fall, der jemals mit einer Studie gewonnen wurde", sagte Härting über die Corona-Verfahren. Das habe vor allem daran gelegen, dass sich in Sachen Corona zu jeder Studie auch eine Gegenstudie finden lasse. Erfolgreich sei er vor den Gerichten gewesen, wenn er innere Unstimmigkeiten in den Vorschriften oder offensichtliche Ungleichheiten habe aufdecken können. Das VG Berlin hatte so zum Beispiel im März 2021 entschieden, dass bei einem Wechselunterricht-Modell nicht einfach Siebt- bis Neuntklässler aus den Klassenzimmern ausgeschlossen werden dürften. Strate sagte, er habe das Gefühl gehabt, er habe vor Gericht vortragen können, was er wollte. Entschieden worden sei doch immer nur so, "wie entschieden werden soll."
Eine Anwältin aus dem Publikum verwies darauf, dass gerade im Umweltrecht sich regelmäßig Studien und Gegenstudien gegenüberstünden. "Da haben Sie ein Gutachten dazu, dass der Rotmilan ein Problem mit Windkraftanlagen hat. Und ein anderes Gutachten sagt: Nein, nein, der Rotmilan, der liebt das." Auch das sei also keine neue Situation für Anwaltschaft und Justiz gewesen.
Pressesprecher Hörauf verwies auf Verfahren, in denen wissenschaftliche Erkenntnisse den Ausschlag gegeben hätten. So sei das Tanzverbot in Berliner Clubs gekippt worden, weil neue Erkenntnisse zum geringen Übertragungsrisiko durch Genesene und Geimpfte vorgelegen haben. In der Abwägung sei dann nicht mehr zu rechtfertigen gewesen, die Tanzflächen in Clubs weiterhin geschlossen zu halten. Ein schwerwiegender Eingriff habe nur einem geringen Sicherheitszugewinn gegenübergestanden.
BVerfG will im Herbst zur Bundesnotbremse entscheiden
Härting schaute gegen Ende der Veranstaltung etwas ungläubig in den Zuschauerraum. "Wer soll denn bei Fehlentwicklungen in der Rechtsprechung deutlich sein Wort erheben, wenn nicht wir Anwälte, gerade wenn es um Freiheitsrechte geht?" Er ist überzeugt: "Die Justiz hat versäumt, ihre Aufgabe als dritte Gewalt wahrzunehmen." Er mache sich Sorgen um das Ansehen der Justiz.
Härting hatte wenige Tage vor der Veranstaltung im Verfahren um die Bundesnotbremse Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth und die Richterin Susanne Baer gestellt. Anlass war ein gemeinsames und turnusgemäßes Abendessen der Mitglieder des Bundeskabinetts und der Richterinnen und Richter des BVerfG im Juni im Bundeskanzleramt. Dort soll es auch um die politischen Entscheidungen in der Coronakrise gegangen sein.
Das BVerfG hat angekündigt, noch im Herbst im Hauptsacheverfahren zu den Verfahren gegen die Bundesnotbremse zu entscheiden. Eilanträge hatten bislang keinen Erfolg. Auf eine mündliche Verhandlung soll verzichtet werden, damit es schneller zu einer Entscheidung kommen kann, so das BVerfG. Der zuständige Erste Senat hat zahlreiche Sachverständige aus mehreren Fachgebieten wie Infektiologie, Aerosolforschung oder Bildungsforschung um Stellungnahmen gebeten.
Diskussionsrunde "Corona und Rechtsstaat": . In: Legal Tribune Online, 28.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46142 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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