Zu kurze Fristen für Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen: Länder sind genervt vom BMJV

von Annelie Kaufmann

25.11.2020

Am Donnerstag beginnt die Video-Justizministerkonferenz. Die Länder kritisieren den Bund vorab scharf: Das BMJV müsse mehr Zeit für Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen einplanen, der Bundestag solle Bundesratsinitiativen nicht verschleppen.

Die Referentengruppe hat bereits online getagt, die Staatssekretärsrunde auch – die Technik ist also erprobt, wenn am Donnerstag die Justizministerinnen und Justizminister der Länder und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Videokonferenz zusammenkommen. Auf der Tagesordnung stehen Themen wie der Zivilprozess der Zukunft, Legal Tech, Commercial Courts, eine längere Revisionsbegründungsfrist und kürzere Ersatzfreiheitsstrafen – die Justizministerkonferenz bietet regelmäßig den Ländern die Gelegenheit, eigene Anliegen auf die Agenda zu setzen. Das Bundesjustizministerium (BMJV) wird dann aufgefordert, Vorschläge für entsprechende Gesetzentwürfe zu machen.

Diesmal gibt es allerdings auch grundsätzlich Redebedarf. In den Justizministerien ist man genervt: Berlin schicke zu viele Gesetzentwürfe mit viel zu kurzen Fristen für eine Stellungnahme. Zu viel Alleingang, zu wenig echte föderale Auseinandersetzung.

Das geht aus einer Beschlussvorlage hervor, die LTO vorliegt. Darin heißt es, die Justizministerinnen und Justizminister würden es zwar begrüßen, vom Bund regelmäßig frühzeitig an Gesetzgebungsverfahren beteiligt zu werden. Oft seien die Fristen jedoch "so knapp bemessen, dass eine sachgerechte Praxisbeteiligung und Stellungnahme kaum oder im Einzelfall gar nicht mehr möglich ist."

Justizsenatorin Gallina: "Wir können die Gerichte faktisch nicht mehr beteiligen"

Die Beschlussvorlage haben Bremen und Hamburg vorgelegt, es zeichnete sich jedoch schon vor der Konferenz ab, dass alle 16 Bundesländer dahinterstehen. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Die Grünen) erklärt gegenüber LTO: "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Die Qualität eines Gesetzes hängt auch davon ab, ob alle Beteiligten ausreichend Zeit hatten, den Gesetzentwurf zu prüfen und Verbesserungen vorzuschlagen." Die Fristen seien für umfassende Stellungnahmen aber oft zu knapp bemessen: "Bei Fristen von teils sogar nur zwei Tagen kann man die Praxis, also Gerichte, andere Landesbehörden und zum Teil auch Landesverbände, faktisch nicht mehr beteiligen. Wichtige Erkenntnisse können so nicht einfließen.“

Auch der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betont, das sei ein Anliegen aller Landesjustizministerien: "Wir sind uns alle einig, dass es sinnvoll ist, die Justizministerien der Länder frühzeitig an den Gesetzgebungsverfahren des Bundesjustizministeriums zu beteiligen. Aber in letzter Zeit kommen aus Berlin zu viele Vorschläge mit sehr knappen Fristen." Gesetzentwürfe müssten praxistauglich sein, so Eisenreich. "Um das zu prüfen und dabei auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften vor Ort zu beteiligen brauchen wir eine angemessene Frist. Zwei Wochen sind nicht angemessen."

In ihrer Begründung nennen die Justizministerien zahlreiche Beispiele: Für den Referentenentwurf zum Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder habe das BMJV eine Stellungnahmefrist von 17 Tagen gesetzt, für den Entwurf eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes nur 2 Tage. Zum Diskussionsentwurf für ein erstes Gesetz zu Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie – darin ging es um das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage – sollten die Länder innerhalb von 16 Tagen Stellung nehmen, für den Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität gab es zwar 30 Tage – allerdings zwischen dem 18.12.2019 und dem 17.01.2020 und damit über die Weihnachtsfeiertage des vergangenen Jahres. Zur Zeit liegt der Gesetzentwurf beim Bundespräsidenten, er kann noch nicht ausgefertigt werden, weil nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts klar ist, dass einzelne Vorschriften verfassungswidrig sind.

Justizminister Mertin: Aus dem Spiegel von einem neuen Gesetzentwurf erfahren

Zudem sorgte noch direkt vor der Justizministerkonferenz für Ärger, dass der Spiegel am Montag über einen Gesetzentwurf berichtete, mit dem die Bundesjustizministerin einen neuen Straftatbestand schaffen will, um gegen Drogenhandel, Waffenhandel und Kindesmissbrauch im sogenannten Darknet vorzugehen. Den Ländern liege der Entwurf noch gar nicht vor, kritisiert der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) gegenüber LTO.

Die Bundesjustizministerin wolle damit offenbar auf das Cyberbunker-Verfahren reagieren, das derzeit vor dem Landgericht Trier geführt wird. Acht Angeklagte sollen in einem Bundeswehrbunker bei Traben-Trabach ein illegales Rechenzentrum mit mehr als 400 Servern betrieben haben.

In seinem Ministerium hat sich ordentlich Frust angestaut. "Bundesjustizministerin Lambrecht scheint es leider häufig mehr um die schnelle Schlagzeile als um den fachlichen Austausch in der Sache zu gehen. Anders ist kaum zu erklären, dass Gesetzentwürfe ihres Hauses die Medien noch vor den Landesjustizverwaltungen erreichen, Gesetzentwürfe des Bundesrats ergebnislos versanden und den Ländern immer wieder viel zu kurze Stellungnahmefristen auch zu komplexen Gesetzesvorhaben eingeräumt werden", so Mertin. "Eine gute föderale Zusammenarbeit stelle ich mir anders vor!“

Das Anliegen gegen Darknet-Plattformen vorzugehen, sei jedoch nicht neu, betont ein Sprecher des Justizministeriums Rheinland-Pfalz. Es gab bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf des Bundesrates zu diesem Thema, der dem Bundestag seit April 2019 vorliegt, aber noch nicht beraten wurde.

Justizsenatorin Schilling: "Der Bundestag darf Initiativen der Länder nicht verschleppen"

Dass der Bundestag Initiativen der Länder liegen lässt, kritisieren die Landesjustizminister in ihrer Beschlussvorlage ebenfalls. Die Bundesländer können über den Bundesrat Gesetzesentwürfe in den Bundestag einbringen. Der Bundestag muss dann innerhalb einer "angemessenen Frist" beraten und Beschluss fassen, das sieht Art. 76 Grundgesetz vor.

Tatsächlich bleiben die Vorschläge des Bundesrates jedoch schlicht liegen, kritisieren die Justizminister. Die Bremer Justizsenatorin Dr. Claudia Schilling (SPD) sagt gegenüber LTO: "Wir haben uns mal die Mühe gemacht, und eine Übersicht erstellt: Von insgesamt 100 Gesetzesentwürfen des Bundesrats der vergangenen sieben Jahre – zwischen 2013 und 2019 - wurden nur 19 im Bundestag überhaupt beraten. 2019 waren es von 21 Gesetzesentwürfen gerade mal zwei."

Dabei haben man unter "beraten" sogar schon die Initiativen gefasst, die bislang nur einem Bundestagsausschuss zugewiesen wurden, ohne, dass das Parlament letztlich darüber entschieden hat. "Keine Frage, der Bundestag kann und darf Prioritäten in der Bearbeitung von Initiativen der Länder setzen", so Schilling weiter. "Aber er darf deren Behandlung eben auch nicht grundlos verschleppen und so das Gesetzesinitiativrecht des Bundesrates aushöhlen."

Das betont auch der bayerische Justizminister Eisenreich: "Der Bundestag muss Vorschläge des Bundesrates nicht übernehmen. Aber er sollte sich zumindest damit befassen." Die Justizminister wollen das BMJV deshalb bitten geeignete Maßnahmen zu prüfen, etwa die Einführung einer konkreten Frist, bis zu der Beratung und Beschlussfassung des Bundestags erfolgt sein muss.

Bund soll sich an Kosten für Staatsschutzsachen beteiligen

Bayern hat noch ein weiteres Anliegen an das BMJV auf die Tagesordnung gesetzt: Der Bund soll sich an den Kosten für aufwendige Verfahren in Staatsschutzsachen beteiligen – gerade in Bayern hat man mit dem NSU-Prozess ein teures Mammutverfahren hinter sich.

"Die Zahl der vor den Oberlandesgerichten verhandelten Staatsschutzsachen und damit einhergehend die Belastung der Justizhaushalte der Länder ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Vor dem Hintergrund der originären Zuständigkeit des Bundes für Staatsschutzsachen, die durch den Generalbundesanwalt angeklagt werden, erscheint eine Beteiligung des Bundes an den Personal- und Sachkosten der Länder geboten", so Eisenreich. "Die Justizministerinnen und Justizminister hatten das Bundesjustizministerium bereits wiederholt gebeten, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der eine entsprechende Kostenbeteiligung vorsieht (in Abänderung des § 120 Abs. 7 GVG). Eine Reaktion auf diese Bitte ist bislang nicht erfolgt." Alles in allem scheint die Stimmung zwischen Bund und Ländern vor der Jumiko in Bremen alles andere als entspannt.

Auch das BMJV hat im Vorfeld Themen an die Länder geschickt, zu denen aus dem Bundesministerium Gesprächsbedarf besteht. Und das Ministerium hat ein eher heikles Thema angemeldet. Das BMJV will vor allem über die Abordnung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten aus den Ländern an das BMJV sprechen. Ein Thema, das wiederum bei den Ländern, die ungern knappes Personal nach Berlin schicken, denkbar unbeliebt ist.

Zitiervorschlag

Annelie Kaufmann, Zu kurze Fristen für Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43544 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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