Stellt sich im Nachhinein raus, dass jemand unschuldig im Gefängnis war, muss der Staat ihn entschädigen. Doch wie viel ist die Freiheit wert? Zumindest mehr als 25 Euro pro Tag, sind sich nun Bundesrat und Bundestag einig.
Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll eine höhere Entschädigung vom Staat bekommen. Das hat der Bundestag am Donnerstag in Berlin beschlossen. Statt bislang 25 Euro pro unschuldig in Haft verbrachtem Tag sollen Betroffene künftig 75 Euro erhalten. Der Bundestag stimmte einem entsprechenden Vorschlag des Bundesrats zu.
Der Rechtsausschuss des Bundesrats hatte die Erhöhung bereits im Dezember des vergangenen Jahres mit großer Mehrheit beschlossen. Wer in einem strafrechtlichen Verfahren eine zu hohe Strafe erhalten hat oder gar zu Unrecht verurteilt wurde, hat Anspruch auf staatliche Entschädigung. Auch für Untersuchungshaft, die sich im Nachhinein als unbegründet erweist, werden Betroffene aus der Staatskasse entschädigt.
Nach Angaben des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, werden pro Jahr in Deutschland 400 Menschen (unterschiedlich lange) zu Unrecht inhaftiert.
Der Deutsche Anwaltverein hatte schon vor der Entscheidung gefordert, dass Justizopfer mindestens 100 Euro Entschädigung pro Hafttag erhalten sollten. "Der Rechtsstaat muss sich auch daran messen lassen, wie er mit Fehlern umgeht. Hat er einem Menschen zu Unrecht seine Freiheit entzogen, muss er diesen Verlust zumindest symbolisch aufwiegen", erklärte die Präsidentin des Anwaltvereins, Edith Kindermann.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
Unschuldig im Gefängnis: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42773 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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