Durchsuchungen vor der Bundestagswahl 2021: Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium legt Beschwerde ein

25.02.2022

Laut dem LG Osnabrück war die umstrittene Durchsuchung kurz vor der Bundestagswahl 2021 beim BMJV rechtswidrig. Nun will auch das BMF die Durchsuchung überprüfen lassen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) will den Durchsuchungsbeschluss, auf dessen Grundlage die Osnabrücker Staatsanwaltschaft Anfang September 2021 das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesfinanzministerium (BMF) in Berlin durchsuchen ließ, nun ebenfalls überprüfen lassen. Dies teilte das BMF am Freitag auf Anfrage mit. Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet.

Grund für die Durchsuchungen in den SPD-geführten Ministerien waren Ermittlungen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls (FIU). Die FIU soll Hinweise von Banken auf Geldwäsche nicht an Polizei und Justiz weitergeleitet haben, so der Vorwurf. Die FIU ist dem BMF unterstellt. Minister war damals der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). 

Das Landgericht (LG) Osnabrück hatte den Durchsuchungsbeschluss auf Beschwerde des BMJ, das damals noch BMJV hieß, Anfang Februar aufgehoben. Die Durchsuchung sei unverhältnismäßig gewesen und sei geeignet, "dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen einen nicht unbeachtlichen Schaden zuzufügen", entschied das LG.

Nicht erst seit dieser Entscheidung steht die Vermutung im Raum, dass die Durchsuchung kurz vor der Bundestagswahl 2021 politisch motiviert war. Seit einigen Tagen laufen im niedersächsischen Landtag Untersuchungen zu dem Vorgang an, die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) musste den Rechtsausschuss unterrichten.

Nun will auch das BMF gegen die Durchsuchungsanordnung vorgehen. "Das BMF hat im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt bei der FIU vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück kooperiert und hätte die erbetenen Unterlagen auch ohne Durchsuchungsbeschluss zur Verfügung gestellt", teilte eine Sprecherin des BMF am Freitag mit. Aufgrund dieser Kooperationszusage gegenüber der Staatsanwaltschaft habe das BMF zunächst auf eine formale Beschwerde verzichtet und das Verfahren des Bundesjustizministeriums abwarten wollen. "Nach Auswertung der Entscheidung des Landgerichts Osnabrück wird auch BMF nunmehr entsprechende Schritte in die Wege leiten", hieß es.

acr/LTO-Redaktion

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Durchsuchungen vor der Bundestagswahl 2021: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47657 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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