Der Bundesrat hat einen länderübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vorgelegt. Dort sollen Gerichtsverfahren künftig auch in englischer Sprache geführt werden können.
Der Bundesrat will, dass die Landgerichte Kammern für internationale Handelssachen einrichten dürfen, vor denen in englischer Sprache verhandelt wird. Dazu beschloss er am Freitag, dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte: "Ich bin sicher: Deutsche Gerichte funktionieren auch auf Englisch - und zwar sicher genauso gut wie auf Deutsch!" Obwohl das deutsche Recht und die deutsche Justiz international hohe Anerkennung genießen, leide der Gerichtsstandort Deutschland bisher darunter, dass noch immer nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt sei.
Dadurch würden bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zumeist im Ausland ausgetragen - zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und deutscher Unternehmen. Durch die Einführung von Englisch als zulässiger Gerichtssprache könne sowohl Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht in hohem Maße an Attraktivität gewinnen.
Schon zweimal hatte der Bundesrat einen entsprechenden Entwurf beim Bundestag eingebracht: 2010 und 2014 beschlossen die Länder jeweils gleichlautende Gesetzentwürfe, die jedoch vom Bundestag nicht verabschiedet wurden und daher mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode der Diskontinuität unterfielen. Auch der Deutsche Juristentag sprach sich im Jahr 2014 für die Einführung englischsprachiger Kammern für bestimmte Spezialmaterien aus.
Am Landgericht Bonn gibt es seit 2010 eine englischsprachige Zivilkammer, seit Jahresbeginn 2018 können Unternehmen in Frankfurt a.M. auf englisch verhandeln.
acr/LTO-Redaktion
Bundesrat legt Gesetzentwurf vor: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27317 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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