Ist ein Hundefriseur ein Handwerksgeschäft oder ist Schokolade ein Lebensmittel? Und welche Kinder dürfen in die Kita-Notbetreuung? Die Verwaltungsgerichte in Brandenburg haben mit den Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus viel zu tun.
Maskenpflicht, Einreiseverbot, Kita-Notbetreuung: In Brandenburg beschäftigen die coronabedingten Einschränkungen die Verwaltungsgerichte zusätzlich. Überwiegend gehen Eilverfahren gegen die Maßnahmen ein, wie die Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes Brandenburg mitteilte. Weil sich die Regelungen immer wieder ändern, haben sich viele Verfahren bereits erledigt, bevor die Richter eine Entscheidung treffen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur an den Verwaltungsgerichten in Brandenburg ergab.
Am Potsdamer Verwaltungsgericht waren bis zum Mittwoch vergangener Woche 37 Verfahren im Zusammenhang mit den Corona-Regelungen anhängig - davon 35 Eilverfahren und zwei Klagen, wie das Gericht mitteilte. Die meisten landeten bei der sechsten Kammer, die sich auch mit dem Infektionsschutz befasst. "Wir haben viel zu tun", sagte Ruben Langer, Pressesprecher und Richter der Kammer. Normalerweise hätten die Richter dort etwa ein Eilverfahren im Jahr.
Welche Geschäfte dürfen öffnen?
Auf dem Tisch der Richter landeten demnach unter anderem Anträge, die sich gegen die Maskenpflicht in Geschäften richteten. Andere wollten vor Gericht erreichen, dass Nachhilfeunterricht zugelassen wird oder die Musik- und Tanzschulen wieder öffnen, wie Langer sagte. Auf Trab hielten die Juristen auch sieben Anträge gegen das Besuchsverbot in Kliniken - jedoch ohne Erfolg. Bei allen sei es um denselben Patienten gegangen. "Das hat uns gut beschäftigt", so Langer.
Erfolg hatten dagegen mehrere Antragsteller, die gegen das Einreiseverbot für Menschen mit Zweitwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatten. Das Gericht gab ihnen Recht. Nach Auffassung des Gerichtes könne nicht festgestellt werden, dass das Einreiseverbot neben der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg derzeit erforderlich sei, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, hieß es. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung bestätigte, hob der Kreis die umstrittene Regelung wieder auf.
Ist ein Hundefriseur ein Handwerksgeschäft? Und ist Schokolade ein Lebensmittel? Auch mit solchen Fragen mussten sich die Richter am Potsdamer Gericht befassen. Im letztgenannten Fall war einem Schokoladenladen in Potsdam zunächst die Wiederöffnung untersagt worden. Noch bevor die Richter zu einer Entscheidung gekommen waren, hatte sich die Angelegenheit erledigt: Die Stadt erlaubte dem Anbieter des süßen Kakaoerzeugnisses, seine Türen zu öffnen.
Viele Verfahren erledigen sich vor der Entscheidung
Wie am Potsdamer Verwaltungsgericht erledigten sich auch am Verwaltungsgericht Cottbus viele Corona-Verfahren vor einer Entscheidung durch Gericht. Rund zehn Verfahren im Zusammenhang mit den Einschränkungen hatten die Richter auf dem Tisch (Stichtag: 13. Mai) - die weit überwiegende Zahl waren Eilverfahren, wie Gerichtssprecher Gregor Nocon sagte.
Darunter waren Anträge auf Zulassung zur Notbetreuung in Kitas und gegen Einschränkungen des Versammlungsrechts, wie der des rechtsgerichteten Vereins "Zukunft Heimat". Nachdem die Polizei die angemeldete Demonstration in der Cottbuser Innenstadt abgelehnt hatte, kassierten die Richter das Verbot. "Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut", sagte Nocon. "Das gilt unabhängig davon, was man von dem, was auf der Versammlung kundgetan wird, hält".
Am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) waren elf Eilverfahren im Zusammenhang mit der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg eingegangen. Davon sind bisher (Stand: 14. Mai) vier Verfahren unstreitig erledigt, zwei Anträge wurden abgelehnt und fünf Verfahren sind noch offen, so Gerichtssprecher Karsten Diesel.
"Das wird uns noch eine ganze Weile beschäftigen"
Am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg waren bis zum vergangenen Mittwoch 27 Verfahren aus Brandenburg eingegangen, davon 16 Eilverfahren. 14 davon richteten sich gegen die Eindämmungsverordnung des Landes und zwei gegen die Allgemeinverfügung eines Landkreises, wie das Gericht mitteilte. Von den 16 Eilverfahren hätten sich 13 erledigt, so Sprecherin Christiane Scheerhorn. Die meisten Anträge habe das Gericht abgelehnt. Vor allem befassten sich die Richter demnach mit Verfahren gegen Geschäftsschließungen und solche, die den Tourismus einschränkten. So entschied das Gericht etwa: Auch für Dauercamper gilt die vorübergehenden Schließung von Campingplätzen.
Dass die Verwaltungsgerichte in Brandenburg von Corona-Klagen und -eilverfahren überschwemmt werden, sieht der Vorsitzende der Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Brandenburg, Martin Schröder, nicht. "Von einer hohen Zahl von Anträgen oder Klagen bezogen auf Einschränkungen kann insofern nach meinem Kenntnisstand für Brandenburg derzeit nicht die Rede sein." Vorbei sei die Zeit der Corona-Klagen aber noch nicht, so Schröder. "Das wird uns noch eine ganze Weile beschäftigen."
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Corona-Maßnahmen beschäftigen Brandenburger Verwaltungsgerichte: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41644 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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