Im Zuge der Pandemiebekämpfung setzen viele Bundesländer die Ersatzfreiheitsstrafen aus. Das Justizministerium in Brandenburg hält das aber nicht für erforderlich, auch wenn die Linke im Landtag das fordert.
Das Landesjustizministerium in Brandenburg hält die von der Linksfraktion im Landtag geforderte Aussetzung von Ersatzfreiheitsstrafen in der Corona-Pandemie derzeit nicht für erforderlich. Die aktuelle Situation der Belegung in den Justizvollzugsanstalten mache weder die Aussetzung einer Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen noch von kurzen Freiheitsstrafen notwendig, teilte Ministeriumssprecher Horst Fischer am Dienstag in Potsdam mit. Das gelte auch im Bereich der für Neuzugänge eingerichteten Quarantänestationen der Anstalten.
Das Ministerium verfolge aber mit den Anstaltsleitungen die Entwicklung der Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf Haftanstalten. Die Ersatzstrafen werden etwa fällig, wenn eine
zunächst verhängte Geldstrafe nicht gezahlt wird.
Die Linksfraktion will mit ihrer Forderung auf stark steigende Corona-Infektionszahlen reagieren und Ladungen zum Haftantritt für Menschen mit kurzen Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen bis mindestens März 2022 aussetzen. Zahlreiche Länder hätten den Haftantritt bei einer solchen Strafe zur Bekämpfung der Pandemie in der Vergangenheit bereits ausgesetzt - auch Brandenburg selbst zwischenzeitlich. Die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen berge wegen der oft schwierigen Lebensumstände der Betroffenen eine erhöhte Gefahr eines schweren Verlaufs einer Infektion zum Beispiel im Vollzug, heißt es in dem Antrag.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Nach Forderung im brandenburgischen Landtag: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47179 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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