Jahresbericht des BFH: Der Fiskus macht Fehler

03.04.2020

Wer mit seinem Fall vor dem BFH landet, hat gute Chancen, diesen auch zu gewinnen, zeigt der Jahresbericht des obersten deutschen Finanzgerichts: 40 Prozent der Revisionen sind erfolgreich.

Deutschlands Finanzämtern unterlaufen ganz offensichtlich viele Fehler: So waren vor Deutschlands höchstem Finanzgericht 2019 vierzig Prozent der Revisionen erfolgreich. "Hervorzuheben ist die unverändert hohe Erfolgsquote zugunsten der Steuerpflichtigen", teilte der Bundesfinanzhof (BFH) in München am Donnerstag mit. Allerdings war der Anteil der erfolgreichen Revisionen 2018 mit 46 Prozent sogar noch höher gewesen.

Zu den möglichen Ursachen äußerte sich der BFH nicht. Die Erfolgsquote ist sogar in den Verfahren noch beträchtlich, bei denen die Finanzgerichte der Bundesländer die Klagen in erster Instanz abweisen und eine Revision gar nicht zulassen. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden seien die Steuerpflichtigen in 17 Prozent der Fälle erfolgreich gewesen, hieß es dazu in der BFH-Mitteilung. Bezogen auf alle Verfahren wurden 20 Prozent der Fälle zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden (im Vorjahr 18 Prozent).

Insgesamt erledigten die elf BFH-Senate im vergangenen Jahr 2.334 Verfahren. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 2.245. Dadurch habe sich der Bestand an unerledigten Verfahren zum Jahresende 2019 gemindert, er beträgt nun 1.730 Fälle.

Jahrespressekonferenz wegen Corona ausgefallen

Die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren lag in 2019 bei neun Monaten und laut BFH damit "immer noch unter dem langjährigen Durchschnitt der Verfahrensdauer". Bei den Revisionsverfahren lag die durchschnittliche Verfahrensdauer 2019 bei 20 Monaten. Die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden dauerte durchschnittlich sieben Monate.

Die Jahrespressekonferenz des BFH fiel wegen der Corona-Epidemie aus, sodass Präsident Rudolf Mellinghoff und seine Kollegen ihre bemerkenswertesten Fälle nicht wie üblich in Person vorstellten.

Zwei Fälle, bei denen die Kläger nicht erfolgreich waren, machte der BFH am Donnerstag ebenfalls publik: Bei lukrativen Privatverkäufen von Champions-League-Tickets müssen die Verkäufer ihren Gewinn versteuern. Ein baden-württembergischer Fußballfan hatte 2015 für 330 Euro zwei Tickets für das Champions-League-Finale in Berlin zwischen Juventus Turin und dem FC Barcelona ge- und wenig später für 2.907 Euro verkauft, fast das Neunfache des Kaufpreises. Der BFH gab dem Finanzamt Recht, das den Gewinn von 2.577 Euro besteuerte.

Im zweiten Urteil entschieden die Münchner Richter, dass Wahlkampfkosten nicht von der Steuer abgesetzt werden können, auch wenn die Kandidatur erfolglos war. Damit verlor eine Frau, die 7.197 Euro für ihre gescheiterte Kandidatur bei der Europawahl 2014 von der Steuer absetzen wollte (Urt. v. 10.12.2019 Az. IX R 32/17).

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Jahresbericht des BFH: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41212 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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