Wo Ärzte Mangelware sind, ruhen Hoffnungen auf der Telemedizin. Der Probebetrieb von Videosprechstunden für Gefangene lief erfolgreich, nun wird er in Baden-Württemberg dauerhaft eingeführt.
Telemedizin soll in den baden-württembergischen Gefängnissen als Standardangebot eingeführt werden. Das teilte Justizministerin Marion Gentges (CDU) in Stuttgart mit. Seit Juni 2018 hat es rund 17.000 telemedizinische Behandlungen in den Justizvollzugsanstalten des Landes gegeben. Das Pilotprojekt war vor vier Jahren in sechs Einrichtungen an den Start gegangen.
So fanden im Jahr 2020 unter Pandemiebedingungen insgesamt 3.770 Behandlungen statt, im Jahr 2021 waren es bereits 5.297. Bis Mitte August dieses Jahrs waren es 4.051 Behandlungen in den 17 Anstalten des Landes. Gentges sagte: "Durch die Telemedizin können Ärztinnen und Ärzte aus ihrer Praxis heraus eine optimale medizinische Versorgung gewährleisten - und das unabhängig von Tageszeiten oder Wochentagen." Dies sei ein enormer Gewinn für die Versorgung der Gefangenen, da die Abläufe vereinfacht und auch beschleunigt würden.
Mit der Telemedizin kann laut Ministerium innerhalb weniger Minuten ein Allgemeinarzt oder Psychiater zu jeder Tages- und Nachtzeit auf die Krankenstation des Gefängnisses zugeschaltet werden. Der Krankenpflegedienst könne bei Bedarf als verlängerter Arm des Mediziners bei der Behandlung und Diagnostik tätig werden.
In den Gefängnissen des Landes gibt es Schwierigkeiten, alle offenen Stellen mit Ärzten und Ärztinnen zu besetzen. Derzeit sind von 48,5 Stellen des ärztlichen Dienstes 30,8 Stellen besetzt, wie ein Sprecher der Ministerin mitteilte.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49464 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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