Anfang des Jahres kündigten einige Banken den Anwälten ihre Sammelanderkonten unter Hinweis auf eine Änderung seitens der BaFin. Die BRAK gab nun bekannt, dass sich eine Lösung abzeichne.
Im Streit um die Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten ist eine Lösung in Sicht. Das lässt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in einer Pressemitteilung verlauten.
Demnach hätten das Bundesfinanzministerium und die BaFin klarstellende Schreiben an die Kreditwirtschaft versendet. Darin geben sie den Banken zu verstehen, dass man sich zu der Thematik in Verhandlungen befinde und die Banken gehalten seien, bei der Risikoanalyse von Anderkonten mit Augenmaß vorzugehen. Damit hoffe das BMF, erreichen zu können, dass Kündigungen zurückgenommen werden bzw. Banken auch neue Anwaltsanderkonten einrichten. Die BRAK verkündete, dass es zeitnah weitere Gespräche zur Klärung des Problems geben solle.
Hintergrund des Konflikts ist die Kündigung von Anderkonten zahlreicher Anwält:innen durch Banken. Dies geschah unter Hinweis auf eine Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin. Anwält:innen sahen sich mit erheblichen Problemen konfrontiert.
pdi/LTO-Redaktion
BRAK: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48086 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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