Die BRAK kann im abgelaufenen Jahr 2021 auf konstante Mitgliederzahlen und einen ansteigenden Frauenanteil in allen Zulassungsarten zurückblicken. Der erste Platz unter den Fachanwaltschaften geht an den Vorjahressieger.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat Bilanz gezogen und am Dienstag die Statistik für das abgelaufene Jahr 2021 veröffentlicht. Danach bleiben die Mitgliederzahlen insgesamt konstant, wobei der Frauenanteil wächst, die Anwaltsnotar:innen weniger und die Fachanwält:innen mehr werden.
Zum Stichtag 1. Januar 2022 verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.085 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies nur einen geringfügigen Rückgang von sieben Mitgliedern. Zugelassen hiervon sind 165.587 und damit nahezu genauso viele, wie das Jahr davor. Einen leichten Zuwachs gibt es bei den Rechtsanwältinnen. Betrug ihr Anteil im Vorjahr noch 35,9 Prozent, weist die aktuellste Statistik mit 60.057 nun knapp 36,7 Prozent zugelassene Rechtsanwältinnen aus.
Erneut haben sich die Einzelzulassungen in der Anwaltschaft zugunsten der Syndikus-Zulassungen deutlich verringert. Zum Stichtag waren 142.822 Rechtsanwält:innen in Einzelzulassung und damit 1.911 weniger als im Vorjahr. Die Zahl verteilt sich auf mittlerweile 5.149 zugelassene Syndikusrechtsanwäl:innen und 17.616 Rechtsanwält:innen und Syndikusrechtsanwält:innen mit Doppelzulassung zugelassen.
Die Mehrheit der Syndizi ist weiblich
Der Frauenanteil ist in allen Zulassungsarten weiter angestiegen, liegt bei den Syndizi jedoch noch einmal deutlich höher als bei den Einzelzulassungen. 44,96 Prozent der doppelt Zugelassenen und sogar 57,7 Prozent der reinen Syndikusrechtsanwält:innen sind weiblich.
Wie auch in den letzten Jahren ist die Anzahl der Anwaltsnotar:innen weiter rückläufig: Mit 5.015 liegt sie um 2,89 Prozent unter dem Vorjahr. Die Zahl der Fachanwält:innen ist dagegen abermals gestiegen: So gab es zum Stichtag 45.960 Fachanwält:innen (Vorjahr: 45.732). Der Frauenanteil liegt hier weiterhin bei 32,1 Prozent. Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwält:innen sind etwas mehr als ein Viertel auch Fachanwält:innen.
Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.055). Dieser folgt die Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.137), die mit 59 Prozent weiterhin den höchsten Frauenanteil aufweist. Gleichzeitig hat sie neben den Fachanwaltschaften für Steuerrecht, für Sozialrecht und nun auch für Bank- und Kapitalmarktrecht erneut einen Rückgang zu verzeichnen. Die höchsten Zuwächse im Vergleich zum Vorjahr hatten die Fachanwaltschaften Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht zu verbuchen, gefolgt von Erbrecht, Informationstechnologierecht, Strafrecht und Medienrecht.
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mgö/LTO-Redaktion
BRAK präsentiert Statistik zur Anwaltschaft für 2021: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48471 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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