BRAK-Präsident: Ekke­hart Schäfer kün­digt seinen Rück­tritt an

von Pia Lorenz

02.05.2018

Sein Rücktritt wurde aus der Anwaltschaft in den vergangenen Monaten mehrfach gefordert. Nun will Ekkehart Schäfer sein Amt frühzeitig aufgeben. Mit dem Desaster ums Anwaltspostfach begründet er das aber nicht. 

Ekkehart Schäfer wird mit Wirkung zum 14. September 2018, 14 Uhr, sein Amt aufgeben. Das hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am Mittwoch dem Präsidium und anschließend den Präsidenten der regionalen Anwaltskammern mitgeteilt. 

In seinem Schreiben an die Kammerpräsidenten, das LTO vorliegt, regt er an, schon vor diesem Zeitpunkt einen neuen Präsidenten zu wählen. In die rechts- und berufspolitischen Themen solle ein Nachfolger sich besser früher als später einarbeiten. Vor allem aber dürfe ein Wechsel in der Führung "nicht zu Nachteilen im Prozess der lmplementierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches führen", heißt es dort. 

Laut gut informierten Kreisen stehen drei Kandidaten für seine Nachfolge in den Startlöchern. Bis zum regulären Ende seiner Amtszeit wäre es auch nur noch ein knappes Jahr länger gewesen, drei Mitglieder des Präsidiums haben sich bereits warmgelaufen.  

Ärztlicher Rat: kürzer treten

Schäfer begründet seinen Rücktritt mit dem ärztlichen Rat, kürzer zu treten. Er steht allerdings derzeit auch massiv in der Kritik, seit die für die Umsetzung und den Betrieb verantwortliche BRAK das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) im Dezember wenige Tage vor Inkrafttreten der passiven Nutzungspflicht wegen massiver Sicherheitslücken vom Netz nehmen musste.

In der Hauptversammlung der BRAK am vergangenen Freitag kam es allerdings nicht zu einer Abstimmung über einen Misstrauensantrag oder Rücktrittsforderung an das Präsidium der BRAK*. Zudem war Schäfer schon im Jahr 2017, also noch vor dem Desaster um das Postfach, für mehrere Monate aus gesundheitlichen Gründen abwesend. 

Am 14. September sollte planmäßig die zweite Hauptversammlung der BRAK in Bremen stattfinden. Wenn bis dahin kein neuer Präsident gefunden würde, würde Schäfers Amtszeit rund ein Jahr früher enden als nach den planmäßigen vier Jahren, für die ein Mitglied des Präsidiums der BRAK regulär gewählt wird (§ 182 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO). Schäfer könnte jederzeit eine Sonderhauptversammlung einberufen und zur Wahl einladen, möchte das aber den Kammern überlassen. Er muss zur Wahl einladen, wenn drei regionale Anwaltskammern das schriftlich beantragen (189 BRAO).  Wenn sie sich beeilen, könnte eine Neuwahl dann schon im Mai 2018 stattfinden – dann soll es ohnehin eine weitere Sonderkonferenz geben. 

Auf der Liste der Kandidaten dürften dann vor allem drei Vizepräsidenten stehen, die sich in den vergangenen Monaten warmgelaufen haben: Dr. Ulrich Wessels, derzeit Kammerpräsident in Hamm, Dr. Thomas Remmers, aktuell Präsident der RAK Celle und Dr. Martin Abend, Vorstandsmitglied der Anwaltskammer Sachsen - und bei der BRAK intern verantwortlich für das Anwaltspostfach. 

Anm. d. Red.: Hier stand zunächst, dass sowohl ein Misstrauensantrag als auch eine Rücktrittsforderung an das Präsidium der BRAK mit ganz überwiegender Mehrheit abgelehnt worden seien. Das ist insofern nicht korrekt, als diese Anträge nicht unmittelbar zur Abstimmung gestellt, sondern nur im Rahmen eines Antrags zum Haushalt betreffend das beA zur Begründung herangezogen wurden. Diese Anträge zum Haushalt wurden mit nur einer Gegenstimme abgelehnt. Wir bitten, die nur in Teilen auf eine zumindest ungenaue Formulierung der BRAK zurückzuführende falsche Darstellung zu entschuldigen (pl, 03.05.2018, 13:17 Uhr)

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, BRAK-Präsident: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28409 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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