BRAK legt Mitgliederzahlen 2018 vor: Weniger Rechts­an­wälte, mehr Syn­dizi

22.03.2018

Die BRAK hat ihre Mitgliederzahlen vom Beginn des Jahres vorgelegt. Die Statistik zeigt: Die Anwaltschaft verändert sich. Die Rechtsanwälte werden weniger, dafür sind mehr Syndikusrechtsanwälte zugelassen.

Wie jedes Jahr hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nun auch wieder die Mitgliederzahlen zum Beginn des laufenden Kalenderjahres veröffentlicht. Zum 01. Januar 2018 zählte die Kammer demnach 165.857 Mitglieder und verzeichnete damit einen Zuwachs von 0,18 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Damit bestätigt sich der Trend der vergangenen Jahre, in denen der Zuwachs stets abgenommen hatte. Von 2016 auf 2017 hatte sich die Anzahl der Mitglieder noch um 0,42 Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2015 war der Zuwachs erstmals auf unter 1 Prozent gefallen.

Spitzenreiter, was den Mitgliederzuwachs angeht, ist die Rechtsanwaltskammer (RAK) München, die eine Zunahme von 1,18 Prozent verzeichnete. Schlusslichter sind hingegen die Kammern in Mecklenburg-Vorpommern (-2,26 Prozent) und Sachsen (-2,27 Prozent).

Mehr Syndizi nach Neuregelung

Die Statistik zeigt auch, dass sich die Zusammensetzung der Mitglieder im Jahr 2017 weiter verschoben hat. So ging der Anteil der klassischen Rechtsanwälte von zuvor 154.711 auf nunmehr knapp 150.000 zurück. Die Zahlen der als Syndikusrechtsanwälte bzw. als Syndikus und Rechtsanwalt Zugelassenen stiegen dagegen deutlich an (von 957 auf 1.975 beziehungsweise von 8.738 auf 12.079).

Der Zuwachs unter den Syndizi ist noch auf die berufsrechtlichen Neuregelungen zurückzuführen, die bereits 2016 in Kraft getreten sind und den Status des Syndikusrechtsanwalts überhaupt erst einführten. Somit wurde die Statistik des vergangenen Jahres auch erstmals in die nun genannten Zulassungsarten aufgegliedert.

Die übrigen Zahlen veränderten sich nicht nennenswert: Es gibt nun 261 Rechtsbeistände (Vorjahr: 231), 848 RA-GmbHs (825), 23 RA-AGs (25) und 9 RA-UGs (8).

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BRAK legt Mitgliederzahlen 2018 vor: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27681 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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