BRAK veröffentlicht Jahresstatistik 2022: Weniger Ein­zel­zu­las­sungen, mehr Syn­dizi und beliebte Fach­an­walt­schaften

20.04.2023

Die BRAK hat ihre aktuelle Mitgliederstatistik veröffentlicht. Obwohl die Einzelzulassungen weiter zurückgehen, ist die Zahl der Mitglieder insgesamt gestiegen, was an den neuen Berufsausübungsgesellschaften liegt.

Insgesamt 169.388 Mitglieder verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern zum Stichtag 01. Januar 2023 - und damit 2.303 Mitglieder (plus 1,38 Prozent) mehr als im Vorjahr. Dies geht aus der Jahresstatistik hervor, die der Dachverband, die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), nun veröffentlicht hat.

Wie bereits vergangene Statistiken gezeigt hatten, sind auch im aktuellen Messzeitraum 2022 die Einzelzulassungen zurückgegangen. Das leichte Plus lässt sich aber mit der Schaffung der neuen Berufsausübungsgesellschaften (s. u.) erklären.

Ebenso hielt sich der Aufwärtstrend, was den Frauenanteil in der Anwaltschaft angeht: in allen Zulassungsarten sind mehr Frauen vertreten als noch im Vorjahr. 45,46 Prozent der doppelt zugelassenen und sogar 58,14 Prozent der reinen Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte sind weiblich. Generell betrachtet waren laut der BRAK im Jahr 2022 36,67 Prozent der zugelassenen Rechtsanwältinnen und -anwälte weiblich. 

Auch die Gesamtanzahl der Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte steigt stetig. Waren es 2022 noch 5.149 an der Zahl, verzeichnet die aktuelle Statistik einen Anstieg um ganze 15,3 Prozent auf 5.937 reine Syndizi.

Berufsausübungsgesellschaften bescheren leichtes Plus

Das leichte Plus an neuen Mitgliedern trotz rückäufiger Zahlen bei den Einzelzulassungen geht auf die seit der BRAO-Reform nach § 59b BRAO zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften (BAG) zurück, in denen sich Berufsträgerinnen und -träger zwecks gemeinsamer Berufsausübung neuerdings organisieren dürfen. Seit dem 01. August 2022 wurden 1.843 dieser Zusammenschlüsse bei den Rechtsanwaltskammern zugelassen.

Außerdem waren 27 Partnerschaftsgesellschaften, die nach § 59f Abs. 1 BRAO keiner Zulassung bedürfen, diese aber freiwillig beantragen können, zugelassen. Nicht-anwaltliche Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO zählen die Rechtsanwaltskammern aktuell 866.

Fachanwaltstitel immer beliebter

Die Statistik lässt außerdem erkennen, dass weiterhin immer mehr Fachanwaltstitel erworben werden. Insgesamt 58.339 Rechtsanwältinnen und -anwälte erwarben mindestens einen, 1.250 davon sogar die maximal erlaubte Anzahl von drei Fachanwaltstiteln.

Die beliebteste Fachanwaltschaft bleibt hierbei weiterhin die für Arbeitsrecht, gefolgt von der für Familienrecht, die mit 59,18 Prozent den höchsten Frauenanteil aufweist. Die höchsten Zuwächse konnten die jüngsten Fachanwaltschaften für Vergaberecht, Migrationsrecht und Sportrecht verbuchen. 

Rückläufig sind neben der Einzelzulassungen auch die Zulassungen im Anwaltsnotariat. Lediglich 4.955 sind noch bei den Rechtsanwaltskammern zugelassen.

lmb/LTO-Redaktion 

Zitiervorschlag

BRAK veröffentlicht Jahresstatistik 2022: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51588 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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