Das elektronische Anwaltspostfach soll ab dem 3. September 2018 wieder online gehen, ab diesem Zeitpunkt sind die Anwälte wieder nutzungspflichtig. Anmelden und registrieren können sie sich aber schon viel früher; wenn es nach der BRAK geht.
Am 27. Juni wird das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sich mit den Präsidenten der regionalen Anwaltskammern treffen. Beschlossen werden soll dann die stufenweise Wiederinbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), das seit Weihnachten wegen Sicherheitslücken offline ist.
Die BRAK will dabei vorschlagen, dass ab dem 4. Juli 2018 die sog. Client Security wieder zum Download und zur Installation bereitstehen soll. Ab diesem Zeitpunkt sollen sich dann auch die Anwälte im System registrieren können, die das bislang nicht getan haben. Zwei Monate später, ab dem 3. September 2018, will die BRAK die Postfächer dann wieder freigeben, diese sind also von Dritten adressierbar. Ab diesem Moment lebt ihres Erachtens auch die passive Nutzungspflicht wieder auf, ist der Anwalt also verpflichtet, im beA eingehende Schriftstücke gegen sich gelten zu lassen.
Der Vorschlag des BRAK-Präsidiums muss von der Hauptversammlung, also den regionalen Kammerpräsidenten, angenommen werden. Er steht zudem unter dem Vorbehalt, dass bis zum 3. Juli bestimmte sicherheitsrelevante Mängel behoben und die Behebung von Secunet bestätigt wird.
Die besonders kritisierte Umverschlüsselung der Postfachschlüssel im Hardware Security Modul, gegen die mittlerweile eine Gruppe von Anwälten klagt, will die BRAK beibehalten, sie verweist auf ihren gesetzlichen Auftrag und die Unmöglichkeit, ohne Umschlüsselung Kanzleipostfächer zu etablieren. Wenn die Nutzer der BRAK vertrauten, könne das laut Gutachten von Secunet so auch geschehen, heißt es im Schreiben des noch amtierenden Präsidenten Ekkehart Schäfer. Ergänzung, 19:43 Uhr: Das Abschlussgutachten ist auf der Seite der BRAK veröffentlicht, ebenso das einordnende Begleitschreiben der BRAK an die Kammerpräsidenten. Noch nicht abschließend geprüft ist offenbar, ob das beA aktuelle Betriebssysteme unterstützt.
Pia Lorenz, Neuer Starttermin fürs Anwaltspostfach: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29281 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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